Ist das Zusenden von Post und Pakete an willkürlich fremde erlaubt?
Habe heute von der Polizei erfahren, daß ein Verwandter von mir der psychisch gestört ein Paket an die Spielbank geschickt hat. Diese konnte natürlich mit dem Paket nichts anfangen. Den Absender kannten sie nicht. Der Verwandte war als Absender vermerkt, ist aber nicht erreichbar. Da sie nicht wußten was in dem Paket war brachten die das Paket zur Polizei. Die machten es auf. Es war allerlei und nichts drin. Schreibkram, Briefumschläge und Briefmarken und so Sachen. Nun weiss die Polizei nicht was sie mit dem Paket machen soll. Es ist mir bekannt, daß der Verwandte von mir solche Sachen macht, denn vor einem Jahr rief ein Anwalt mich an und fragte ob ich die Person mit gleichem Namen kenne. Der Anwalt hat einen Brief mit Kleingeld und eine Busfahrschein bekommen und konnte damit nichts anfangen. Daher meine Frage. Ist es starfbar willkürlich Post an fremde zu schicken? Mit welchen Konsequenzen muss mein Verwandter rechnen? Denn er macht das iregdnwie aus Hobby habe ich den Eindruck. Denn immer wenn ich das Haus komme wo er auch lebt stapelt sich Post im Treppenhaus das zurück geschickt wurde.
2 Antworten
Solange die Brief- und Postsendungen keine giftigen oder explosiven Inhalte haben kann ich keine Straftat erkennen. Wenn es irgendwann zu viel wird würde ich über eine Einweisung in eine Klinik nachdenken.
Vielleicht wäre es sinnvoll. Aber er läßt ja niemanden an sich ran und sonst ist er bei klarem Verstand. Dumm und gefährlich ist er nicht, aber unberechenbar.
Wenn es ihm Spaß macht, gebe ich gern meine Adresse. Schließlich ist schreibbedarf bei mir ein Kostenposten, den man so drücken könnte.
Ich sehe daran auch nichts strafbares.
Die Frage war, ob das versenden von Briefen mit harmlosen Inhalt verboten ist.
Bei anderem Inhalt ist es ein anderer Sachverhalt.
Ausserdem, für Leute, die so etwas verschicken, bin ich völlig uninteressant.
Wenn Du das erste Milzbrandbriefchen geöffnet hast, denkst Du sicher anders.