Ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist das Eintrittsdatum oder das Ersteintrittsdatum ausschlaggebend?


07.06.2021, 13:25

Es geht darum das ich vorher in einem Ausbildungsverhältnis stand.Und auf meinen jetzigen Lohnzetteln steht :

Eintrittsdatum 1.10.2013

Ersteintrittsdatum 1.8.2010

2 Antworten

Kommt darauf an, vielleicht, vielleicht ich nicht, eine andere Antwort ist bei den wirklich üppigen Infos nicht möglich.