Insolvenzverfahren - darf man Sachwerte behalten
Wenn man in ein Insolvenzverfahren gehen will - darf man Sachwerte (Luxusgüter) behalten? Gibt es da sowas wie Freigrenzen? Oder wird das mit den Schulden verrechnet gepfändet o.ä.? Müssen solche "Luxusgüter" überhaupt angegeben werden?
3 Antworten
Alles was gepfändet werden dürfte , ist im Normalfall schon vorher weg, denn keiner wird in die Privatinsolvenz gehen, ohne das vorher mal der Gerichtsvollzieher da war.
Sachen die einen Wert haben und der Pfändung unterliegen , werden verwertet.
Auto ist weg, ausser es wird für den Arbeitsweg, oder den Beruf benötigt. Ade der Rolex usw.
Luxusgüter sind pfändbar und somit auch in der Insolvenz zu verwerten. Ich finde die Frage ohnehin reichlich kurios. Soll etwa jemand der 12 Rolls Royce in der Garage stehen hat und ebenso viele Rolexuhren im Tresor etwa bei der Insolvenz ungeschoren bleiben?
Die Einleitung der Privatinsolvenz hat zur Folge, dass nicht nur der pfändbare Teil des Gehalts der Pfändung unterliegt, sondern auch Sach- und Vermögenswerte. Einfach ausgedrückt, sind dies alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände und z.B. Geldanlagen und/oder Bausparverträge.
Hätte doch was, mit RR zum Termin beim Amtsrichter vorfahren um das Verfahren einzureichen.