Ich hatte Anleihen bei Prokon, nach der Umwandlung von Prokon sind meine 5000 € nur noch 1200 € Wert, erhalte ich automatisch eine Verlustbescheinigung?
2 Antworten
Da steht Dir ein langer Weg bevor:
Die Finanzverwaltung erkennt Verluste aus Forderungsausfällen steuerlich nicht an (BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl. 2012 I S. 953 Rz. 60).
Jeder geprellte Anleger sollte dennoch seinen Verlust in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten seiner Beteiligung und der evtl. Teilrückzahlung durch den Insolvenzverwalter in seiner Steuererklärung geltend machen, und zwar als Verlust aus aktienähnlichen Genussrechten gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zeile 10 in der Anlage KAP 2014).
Lehnt das Finanzamt ab, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid unter Hinweis auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren eingelegt werden. Dort geht es um die Frage, ob der Verlust aus einer entschädigungslosen, zwangsweisen Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens steuerlich zu berücksichtigen ist (Az. der Revision: VIII R 69/13). Die Vorinstanz hatte dies bejaht (FG Rheinland-Pfalz vom 23.10.2013, 2 K 2096/11 ).
entnommen aus Steuertipps
Das ist nicht ganz der Fall hier. In diesem Fall wurden im Insolvenzverfahren die Genussrechte ja nicht als wertlos definiert (Unternehmen verschwindet im Nirwana), sondern es gibt eine Nachfolgeorganisation und die Genussscheine werden in Anleihen plus Beteiligungen gewandelt.
Ich nehme an, Du meinst, daß Du Genussscheine bei Prokon hattest. Eine Anleihe gibt es meines Wissens erst jetzt im Zuge der Bildung der Genossenschaft.
Die Wandlung der Genussscheine in Anleihen plus Genossenschaftsanteile erzeugt zunächst höchstens einen Buchverlust. Es gab ja keine Veräußerung. Verkaufst Du die Positionen, so kann der Verlust als solcher geltend gemacht werden. Der Verlust aus der Anleihe wäre ein Verlust aus Wertpapiergeschäften, der Verlust aus der Beteiligung an der Genossenschaft ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften. Spannend wird die Frage, wie dies aufgeschlüsselt wird.