Ich bekomme Erziehungsrente, da mein Exmann verstorben ist. Bekomme ich diese Rente auch noch, wenn ich mit einem neuen Partner zusammen ziehe?
1 Antwort
Hallo Uni1970,
unter anderem heißt es in den Voraussetzungen für den Erhalt von Erziehungsrente:
- Sie sind unverheiratet geblieben und sind keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und
- Sie erziehen ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehepartners (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Gleiche gilt für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des früheren Ehepartners unabhängig vom Alter des Kindes.
D.h. zusammenziehen können Sie mit dem neuen Partner. Wenn Sie ihn heiraten, entfällt die Erziehungsrente.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Was mich iritiert ist das Wort "Lebenspartnerschaft", was bedeutet es ?