Glasversicherung lehnt Schaden ab?
Hallo Leute,
meine Glasversicherung hat meinen Schaden am Kaminglas mit folgender begründung abgelehnt : Versicherungsort weicht vom Schadensort ab
Als ich vor meinem Neubau die Versicherung abgeschlossen hatte gab es im Neubaugebiet noch keine Straße. Das Neubaugebiet wurde als "MUSTER Weg" ausgewiesen. So wurde das auch in die Versicherung eingatragen. Leider weiss ich auch nicht mehr wie die damals meine neue Adresse geändert hatten. Auf jedenfall ist noch der MUSTER Weg Versichert, da ist auch keine Hausnummer eingetragen. Ich habe das Telefonisch reklamiert jedoch wollen die das jetzt auch schriftlich von mir haben und bevor ich den Schreibe wollte ich mich einfach mal erkundigen. Ist das rechtens ? Soll ich voher zu einem Anwalt bevor ich denen schreibe ?
4 Antworten
Du wirst wohl richtig Glück haben, wenn die Versicherung nach dem Schreiben von Dir den Schaden reguliert.
Es ist nämlich so, dass Du mal eben vergessen hast, die neue Postanschrift zu melden.
Im Versicherungsschein steht eben eine andere Risiko-Anschrift.
Die Bedingungen sagen meist etwas von ca. 6 Wochen Zeit zur Adressenänderung.
Man sollte also nicht nur Zeitschriften und ähnliches ummelden, sondern auch die wichtigen Versicherungen.
Vielleicht klappts ja noch - viel Glück!
Hallo,
versuch's mal beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro), dort sollte man dir die ehemalige, als die aktuelle Postanschrift bestätigen können.
Ein Brüller! Dass das irgendwann geändert werden muss, ist doch normal, oder?
Ich bin mir sicher, du schaffst das auch ohne Anwalt.
Wenn Sie das exakt so dem Versicherer erklären und ihn googeln lassen, ob er in Ihrem Ort einen "Musterweg" findet (er kann eigentlich ohne valide Anschrift kein Risiko versichern - wegen der Diebstahlzonen), dann wird er auch regulieren. Ganz ohne Anwalt und "Schisslaweng". Da saß mal wieder der Praktikant in der Schadenregulierung.