Hausfrau als Künstlerin nebenberuflich tätig?
Hallo zusammen!
Freundin von mir hat mich gefragt und konnte ihr nicht weiterhelfen. Die Situation ist wie folgt: sie ist Hausfrau (mit zwei Kindern), ist familienversichert, hat Steuerklasse 5 und Arbeitserlaubnis (sie sind russische Staatsbürger). Nun will sie ihre künstlerische Tätigkeit, die sie früher in Rußland ausgeübt hat, wieder aufnehmen. Aber nur ab und zu und kommt auf die Summe unter 400 Euro. Soweit ich weiss kann sie bei diesem Betrag in der Familienversicherung bleiben. Doch was ich nicht weiss: wie soll sie ihr Tätigkeit anmelden? Sie will Mal-Workshops anbieten und Malen unterrichten. Muss sie sich als Freiberuflerin beim Finanzamt anmelden oder wie kann sie ihre Einnamen melden? Reicht es wenn sie diese bei der jährlichen Steuererklärung, die sie zusammen mit dem Mann machen, eingeben? Wäre es nicht einfacher für sie diese Workshops auf einer Spende Basis durchzuführen? Ich freue mich sehr auf eure Antworten! Lieben herzlichen Dank jetzt schon mal! Ida
2 Antworten
Muss sie sich als Freiberuflerin beim Finanzamt anmelden
Ja
Reicht es wenn sie diese bei der jährlichen Steuererklärung, die sie zusammen mit dem Mann machen, eingeben?
Nein, sie muss die Anlage "EÜR" ausfüllen und dort ihre Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber stellen.
Wäre es nicht einfacher für sie diese Workshops auf einer Spende Basis durchzuführen?
Hat Deine Freundin einen gemeinnützigen Verein zur Förderung der künstlerischen Tätigkeit? Und selbst wenn, dann hätte sie ja nichts davon.
Hallo,
es kann sinnvoll sein, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) über Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu informieren.
Es gibt dort keine Mindestbeiträge (d.h. Beiträge werden aus den tatsächlichen Einnahmen berechnet), es besteht auch Anspruch auf Krankengeld und sie erwirbt auch Ansprüche in der Rentenversicherung. Die KSK trägt etwa 50% der Beiträge.
Gruß
RHW
Ich bin selbst bei der KSK und ich weiss, dass es gar nicht so leicht ist in die KSK aufgenommen zu werden. Ich glaube bei einem Gewinn von nicht mehr als 300 Euro ist es einfacher in der Familienversicherung zu bleiben. Oder sehe ich es falsch? Liebe Dank für Deine Antwort!
Wenn eine künstlerische Tätigkeit vorliegt wird man als Berufsanfänger (in den ersten 3 Jahren) auch in der KSK versichert, wenn die monatlichen Einkünfte 325 Euro monatlich unterschreiten.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
Selbst bei solchen unregelmäßigen und geringen Einnahmen muss sie sich melden? Kann man die Anlage EÜR ohne bei FA angemeldet zu sein ausfüllen? Ich weiss auch nicht so recht, darf man freiberufliche Tätigkeit ausführen ohne Deutschkenntnisse? Es gibt keinen Zusammenhang oder sehe ich es falsch? Danke für die Aufklärung!