Hauptberuflich Angestellt und nebenberuflich Selbständig: Bis zu Wie viel darf man in der Selbständigkeit dazu verdienen?
Hallo liebe Finanzfreunde :)
Ich versuche das mal so gut es geht übersichtlich zu gestalten.
Angestellt:
mein bester Kumpel ist angestellt und verdient monatlich zwischen 2000 und 2250 Euro Netto (mit Zuschläge). Gesamtbrutto ist glaube ca. bei 2900 Euro bin mir aber nicht sicher. Er meinte irgendwas mit ca. 35000 Brutto im Jahr laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung.
Selbständigkeit:
Zudem ist er selbständig und arbeitet alle 2 oder 3 Monate mal. Also hat kein regelmäßiges Einkommen.
Ein Steuerberater meinte einmal sein Einkommen aus der Selbständigkeit sollte nicht höher sein als sein Einkommen aus der Angestelltentätigkeit, da er sonst zusätzliche GKV-Beiträge bezahlen müsste und zudem das es dann zur Hauptberuflichkeit gezählt wird.
Die Frage hierzu ist: Darf sein Umsatz aus der Sbst. nicht höher sein als sein Brutto aus der Angest. Tät.? Oder sein Gewinn nicht höher als sein Nettoeinkommen?
Er hat nämlich wenn er mal Aufträge erhält Materialkosten in Höhe von ca. 2000 Euro inkl. MwSt., manchmal auch noch höher. Am Material verdient er auch einen kleinen Teil davon (ca. 200-300 Euro oder so).
Beispiel:
Angest. T.
2150€ Netto - Brutto z.B. 3200€
Einnahme vom Kunden 2800€ davon ist rein Netto also abzgl. Umsatzsteuer, dann ca 1000€.
Dürfte er somit 2 solche Aufträge annehmen in einem Monat, so dass er mit 2000 Euro noch unter seinem Angest. T. - Netto liegt? Und wie sieht es damit aus, da er ja nicht monatlich (regelmäßig) so zusätzlich verdient, darf er wenn er 1x im Quartal etwas zusätzlich macht, dann auch über die letzten Monate zusammengerechnet mehr einnehmen?
Viele Fragen und ich habe keine Antworten für Ihn :) da ich früher auch selbständig war kenne ich mich etwas aus. Er kann leider nicht so gut deutsch so das er das alles hier einigermaßen erfragen könnte.
Ich hoffe jemand von euch weiß wie das läuft. Bitte wenn möglich so gut und genau wie möglich beschreiben. Und wenn möglich leicht verständlich. Sonst sitze ich mit Ihm 2-3 Stunden da.
Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Was der Kollege da erzählt hat, ist nicht richtig.
Der wichtigsteIndikator ist erstmal die wöchentliche Arbeitszeit. Solange die in der Hauptbeschäftigung bei über 20 Stunden liegt ist alle in Ordnung.
Wenn es um die Einkünfte geht, zählt der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit, also Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten. Das ist zu vergleichen mit dem Bruttoeinkommen aus der Angestelltentätigkeit.
Na wenn ich schreibe "nicht nur Rohgewinn", dann meine ich den Gewinn und den habe ich schon ich meiner Antwort definiert:
der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit, also Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten.
Nochmals zur Klarstellung:
Umsatz (Einnahmen)
minus Wareneinkauf
= Rohgewinn
minus Kosten
= Gewinn
Hallo, vielen Dank erstmal für die Antwort. Also Hauptberuflich hat er 40 - 42 Stunden die Woche, in der Selbständigkeit kommt er gerade mal auf 12 - 16 Stunden die Woche, jedoch wenn er gerade einen Auftrag hat.
Bedeutet das wenn er ein Brutto aus der Angestelltentätigkeit in Höhe von z.B. 3500 hat, das er Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten bis zu 3500 € Rohgewinn in Rechnung stellen kann?
Er meinte er hat eine Rechnung zu schreiben von ca. 1600 rohgewinn. hat aber in diesem Monat schon eine Rechnung bezahlt bekommen von ca. 240 rohgewinn.
Also ist alles okay und er kann die Rechnung so abgeben oder?
Fazit: Er darf mit seinem Rohgewinn bis zu einen Betrag in Höhe von seinem Brutto aus der Angestelltentätigkeit verdienen? Sehe ich das jetzt richtig?
Vielen Dank für die Hilfe
Fazit: Er darf mit seinem Rohgewinn bis zu einen Betrag in Höhe von seinem Brutto aus der Angestelltentätigkeit verdienen? Sehe ich das jetzt richtig?
Falsch, er darf pro Jahr einen Gewinn (nicht nur Rohgewinn), von 12 * Monatsbrutto machen, ohne in Gefahr zu kommen extra KV-Beitrag zu zahlen.
Also bei 3.500,- mtl. passiert bis zu einem Gewinn von 42.000,- überhaupt nichts.
Okay. Nur was ist mit " nicht nur Rohgewinn gemeint" ? Heißt das Umsatz also samt Steuer und ohne Abzug?