Hat man auch bei Sonderanfertigungen ein Rückgaberecht?
Man kann sich ja Möbel auch beim Schreiner nach Vorstellung anfertigen lassen. Hat man dann bei solchen Sonderanfertigungen ein anderes Rückgaberecht als bei Fließbandarbeiten?
2 Antworten
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grundsätzlich schon mal NEIN!
wenn sich allerdings mängel aufweisen, dann kann man dagegen auf nachbesserung bzw. austausch verlangen /bestehen.
Klar ist, dass die Rückgabe einer Sonderanfertigung nach §312d ausgeschlossen ist
http://www.e-recht24.de/forum/3660-widerrufsrecht-massanfertigung.html
Nur bei schadhafter Ausführung, oder wenn von der Vereinbartn Form und Qualität abgewichen wird.
Wenn es genau gemacht wurde wie beschrieben und vereinbart, kann man nicht sagen, "ach nein, gefällt mir dann doch nicht," dann muss man abnehmen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.