Antwort
Im Prinzip ist es schon so, dass der Auftraggeber der Arbeiten gegenüber dem Vermieter in der Pflicht steht, für die Reparaturkosten aufzukommen. Aber als Mieter kann man natürlich die Verursacher, also in dem Fall die Handwerker, in die Verantwortung nehmen. Deren Haftpflicht sollte eigentlich zahlen und dann der entsprechende Betrag an den Vermieter weitergeleitet werden. So würde ich es versuchen zu regeln.