Hallo Bin seit 2 Montaten aus der Insolvenz,jetzt bekomme ich schon wieder irgendwelche Zahlungsaufforderungen von einem Gläubiger ?
4 Antworten
Wenn das ein "öffentlicher" Gläubiger (z.B. Finanzamt, Zoll oder Krankenkasse) ist, dann wird nun gegen Dich aus der sogenannten Konkurstabelle vollstreckt - das ist seit Jahren bewährte Taktik der öffentlichen Hand.
Aber natürlich steht dieser Weg auch anderen Gläubigern offen.
Hier kannst Du das in einem halbwegs verständlichem Deutsch selbst nachlesen: http://www.iww.de/ve/insolvenz/glaeubigertaktik-so-vollstrecken-sie-als-insolvenzglaeubiger-nach-verfahrensaufhebung-f59120
Und hier mit einem entsprechenden LG-Urteil nebst Kommentierung: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/restschuldbefreiung-hindert-nicht-die-ausfertigung-eines-vollstreckbaren-tabellenauszugs
Meiner persönlichen Meinung nach, ist die Privatinsolvenz nebst Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, mit diesen "gewollten" Webfehlern in den Gesetzen, schlichtweg blanker Unsinn für den Schuldner, da eine wirksame Entschuldung tatsächlich unmöglich ist - zumindest wenn auf Gläubigerseite Profis am Werk sind.
Der müsste doch sein Geld anteilig bekommen haben. Oder wurde er bei der Insolvenz vergessen?
Wann ist die Forderung denn entstanden: Vor Insolvenzeröffnung oder danach?
Mittlerweile sollten uns klar sein, das diese gesetzliche Reglung zur Privatinsolvenz nur auf drängen der EU in Deutschland zähneknirschend umgesetzt wurde. Es wurden bewusst Lücken zugunsten der Gläubiger offen gelassen. Zumal unsere Reglung die teuerste und schlechteste in der EU ist. z. B. in GB geht das für 300 Pfund, in D ca. 2700€
Die gesetzl. Reglung um Gewährleistung ist ebenso solch eine Reglung die nur auf drängen der EU stattgefunden hat und die gleiche schlechte Nullnummer. Für Verbraucher ist entscheidend die alte freiwillige Garantiereglung. Gesetzliche Gewährleistung gibt praktisch es nicht, interessiert niemanden.