Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

1 Antwort

Hallo,

bei den geschäftlich veranlassten Reisekosten als Außendienstler, können je nach Abwesenheitsdauer unterschiedliche Verpflegungsmehraufwendungen, wenn der Arbeitgeber sie nicht im Rahmen der Reisekostenabrechnung zahlt, dann auch in der nächsten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Es gibt es keine gesetzliche Regelung, dass ein Chef die Reisekosten/Verpflegungsmehraufwand seines Arbeitnehmers zu tragen hat. Eine Verpflichtung dazu hat er erst, sollte dies im Arbeitsvertrag vertraglich geregelt sein.