PKV - Erstattung über der GOÄ
Hallo zusammen. Ich möchte in die private Krankenversicherung wechseln und informiere mich gerade bei den privaten Krankenversicherungen. Nun gibt es einige Tarife, die die Kosten auch dann übernehmen, wenn sie den Höchstsatz der GOÄ (das 3,5fache) überschreiten. Meine Frage ist nun: braucht man das?
Wenn ich das nach der GOÄ richtig verstanden habe, darf ein Arzt nicht einfach den 10fachen Satz verlangen, oder? Betrifft das dann nur die Kosten, die beispielsweise bei einem Spezialisten im Ausland anfallen? Oder kann auch ein Spezialist in Dtld. mit mir den 5-fachen Satz (außerhalb der GOÄ) vereinbaren? Besteht u.U. die Gefahr, dass Ärzte der Meinung sind, mit der GOÄ verdienen sie zu wenig und ab sofort nur noch nach spezieller Vereinbarungen operieren (dabei rede ich natürlich nicht von Routinebehandlungen, sondern eher spezielleren Behandlungen, die auch nur eine bestimmte Zahl an Ärzten vornimmt)
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr etwas Lichts ins Dunkel bringen könntet...
3 Antworten
Danke für eure Antworten. Ich will auf jeden Fall nicht wegen 10€ weniger Beitrag einen Schwachen Versicherungsschutz abschließen. Deswegen ist für mich die Info sehr wichtig, dass - gerade bei Spezialisten - einer höherer Satz nicht unüblich ist... Wenn aber ein solcher höherer Satz in der Praxis nicht wirklich existiert, dann wäre es zu überlegen darauf zu verzichten. Da ich meine PKV aber insbesondere für die Fälle einer schweren Krankheit abschließe und dann jede Möglichkeit haben will, werde ich lieber einen Tarif nehmen, der auch Rechnungen über der GOÄ ersetzt.
Danke für eure Antworten. Das hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.
Sinn macht das schon.
Vereinbaren kann der Arzt auch höhere Steigerungssätze und bei Spezialisten ist das ggf. auch gerechtfertigt.
Die PKV wird aber trotz allem die Angemessenheit prüfen.
Viel Glück