habe hartz4 bekomme jetzt witwenrente wird mir diese weggenommen?
wird die wiwenrente berechnet?
4 Antworten
Hallo !
Die Witwenrente wird teilweise auf Harz IV angerechnet. Anspruch hast du auf beides.
Liebe Grüße
@Rechtlich - netter Name, den Du Dir erwählt hast ‹(•‿•)› - hier
§ 11a SGB II
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
Von Rente / Witwenrente kein Wort.
Welche Rechtsgrundlagen sind das? Bitte konkrete Angaben. Wir lernen gerne dazu.
"Hartz4" ist eine Sozialleistung. Die gibt es nur bei Bedürftigkeit.
Ob Bedürftigkeit vorliegt können wir mangels konkreter Zahlen nicht beurteilen.
Eine Anrechnung der Witwenrente wird auf jeden Fall erfolgen. Möglicherweise fällt sogar jeder ALG2-Anspruch weg.
Die Rente wird nicht “weggenommen“, aber sie wird natürlich als Einkommen angerechnet.
Was wohl auf's Gleiche rauskommt. Natürlich bekommst Du nicht beides.
Hartz IV ist ja eine Grundsicherung für diejenigen, die nicht in der Lage sind, sich selbst finanziell zu unterhalten, also vergleichbar mit Sozialhilfe. Haben Menschen Vermögen oder Einkommen, das für ihr Leben (in diesem Falle auf Hartz IV-Niveau / Sozialhilfe) ausreicht, gibt es keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Deshalb werden Vermögen und Einkommen überprüft, um zu errechnen ob überhaupt und wenn ja wieviel Grundsicherung vom Staat dieser Mensch braucht, um auf Existenzminimum (!!) gemäß unseren Sozialgesetzen überleben zu können. - Dabei gibt es viel zu kritisieren, zumal die Gesetze schmiedenden Politiker vielfach den Kontakt zum wahren Leben der meisten Bürger wohl verloren haben. Immerhin aber gibt es überhaupt diese Art von Grundsicherung, die es in vielen Ländern gar nicht gibt (in wenigen anderen Ländern ist sie besser als bei uns).
Bei Hartz IV ist es so: Hast Du mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Renten so viel Geld zur Verfügung, dass Du so viel Geld zur Verfügung hast, wie Du mit Hartz IV hättest, bekommst Du gar keinen Hartz IV-Zuschuss. Reicht es nicht, wird errechnet, mit wieviel Geld aufgestockt wird.
Freibetrag auf Einkommen gibt es auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit, nicht auf Renten (wie einer der Dir antwortenden User vermutete).
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Wenn Du mit Deiner Witwenrente allein oder zusätzlich mit Einkommen (z.B. einem 450-Euro-Job) so viel Geld zur Verfügung hast, dass Du 80% von dem hast, was Hartz IV ausmachen würde, hast Du ein Anrecht auf Wohngeld. In dem Fall ist es empfehlenswert, einen Wohngeldantrag zu stellen. Das wäre allemal angenehmer als Hartz IV, weil damit alle Hartz IV-Nachteile entfallen (wie Gefahr von Sanktionen aus nichtigen Gründen, Sinnlos-Maßnahmen, schikanöse Gängelungen seitens Jobcenter u.a.).
Hier hast Du einen guten Hartz IV-Rechner:
Arbeitslosengeld 2 Rechner
https://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/
und hier einen guten
Wohngeldrechner
https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/
Zum Wohngeld ist diese Info sehr gut:
Wohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld
Wohngeld wird maximal für 1 Jahr bewilligt, vor Ablauf des Jahres rechtzeitig = ca. 6 Wochen eine Fortsetzung beantragen. Bei Wohngeld darf der Bürger erheblich mehr Vermögen besitzen als bei Hartz IV oder anderen Sozialleistungen, nämlich 60.000 Euro für eine Person, und für jede weitere in der gemeinsamen Wohnung nochmal 30.000. Hat also ein Paar bis zu 90.000 Euro Vermögen, kann es Wohngeld beantragen. (Dies als Beispiel, großes Vermögen hast Du ja nicht, anderenfalls wärest Du nicht Hartz IV-berechtigt.)
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Weil Du jetzt Hartz IV-Bezieher bist, vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.phpp
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.phpp
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
- Hartz IV Gegenwind e.V.
- Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Hallo @correct und @Andri123, ja, bei meinen Antworten geb ich mir allgemein Mühe, versuche so hilfreich wie möglich zu schreiben. - Was die Rechtschreibung angeht: Das kann nicht jeder, was nicht damit zu tun haben muss, dass wir als Hoffentlich-Antwortende nicht wertgeschätzt werden - viele können's einfach nicht besser.
Was das mangelnde Bedanken mittels eines kleinen Klicks auf "Hilfreich" angeht, das finde ich auch sehr betrüblich. - Noch habe ich hier keinen diesbezüglichen Klick erhalten, kommt vielleicht noch.
Ich weiß nicht, was die Fragenden hier, auf Gutefrage, Gesundheitsfrage (da bin ich auch) über uns denken. Ob die denken, wir sind bei Finanzfrage angestellt und bekommen Gehalt und haben gefälligst auf Fragen zu antworten? Ob die gar nicht wissen, dass wir völlig freiwillig und unbezahlt zu Hause am PC sitzen und fremden Menschen helfen, ihre (oftmals bedrohliche) Lage zu meistern mit hilfreichen Hinweisen und so unser Wissen und unsere Zeit schenken?
Selten erhalten wir Anerkennungs-Klicks oder gar einen dankbaren Kommentar. Ich freue mich dann immer wie ein Schneekönig, weil mein Aufwand gewertschätzt wurde. - Von anderen weiß ich auch, dass sie sich darüber freuen ...
Habt einen schönen Tag. LG
Du meinst es gut, aber vermutlich vergebliche Liebesmüh.
Wer sich nicht mal die Mühe macht, die Rechtschreibung zu beachten oder sich nochmal zu melden (sei es nur ein Dank), der wird dies nicht lesen wollen.
Man könnte jetzt sagen: “interessant, womit begründest Du diese ungewöhnliche Aussage?“ Gibt es womöglich eine Rechtsgrundlage, oder ist es nur lieb gemeint?
Alter Schwede...