Günstigerprüfung PKV: Rechnungen einreichen oder Beitragsrückerstattung erhalten (EStG)
Hallo,
ich habe ein Frage an die im Einkommensteuerrecht Bewanderten:
Bin gerade dabei für jemanden, der privat krankenversichert ist, auszurechnen, ob es günstiger ist die Rechnungen für 2014 einzureichen und damit auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten oder nicht.
Hier die gerundeten Eckdaten Beiträge in 2014: 6.600 EUR Arbeitgeberzuschuss: 3.300 EUR steuerlich geltend gemacht werde können von den Beiträgen 4.400 EUR (geschätzt) mögliche Beitragsrückerstattung: 1.500 EUR
Ich weiss nun nicht, wie der Arbeitgeberzuschuss steuerlich zu behandeln ist. Der ist meines Wissens steuerfrei. Daher kann er nach meinem Verständnis auch nicht steuerlich geltend gemacht werden und müsste von den 4.400 EUR abgezogen werden.
Fall 1: Rechnungen werden eingereicht Dann können von den Beiträgen 4.400 EUR - 3.300 EUR = 1.100 EUR steurlich geltend gemacht werden.
Fall 2: Rechnungen werde nicht eingericht Dann muss auch die Beitragsrückerstattung brücksichtigt werden und weil 4.400 EUR - 3.300 EUR - 1.500 EUR < 0 ist, kann gar nix von der Steuer abgesetzt werden.
Sind diese Überlegungen richtig?
Ich möchte keine Hinweise, dass ich auch die Höhe der Rechnungsbeträge berücksichtigen muss, das weiss ich, ist aber für meine Frage irrelevant. Und mir ist auch bekannt, dass das Jahr noch nicht zu Ende ist und dass noch weitere Rechnungen eintrudeln können.
2 Antworten
Der AG-Zuschuß ist irrelevant, da er konstant ist. Die BRE mindert die Kosten des Versicherten, d.h. den gezahlten Beitrag. Da jedoch i.d.R. nicht der gesamte Beitrag zur PKV steuerlich anzusetzen ist, weisen die PKV ihren Versicherten den an das BZSt gemeldeten Betrag einer BRE aus. Dieser ist zum Ansatz zu bringen, um die tatsächliche Aufwendung des Versicherten zu berechnen. Der AG-Anteil bezieht sich auf die laufenden Beiträge und wird durch die BRE nicht gekürzt. Wird die BRE geltend gemacht, kann man im Gegenzug auch die entsprechenden Rechnungen ansetzen.
Hier gibt es diverse Beispiele:
https://www.debeka.de/produkte/versichern/krankenversicherung/steuerliche_auswirku.html