Gilt die 3-Monatsregel beim Verpflegungsmehraufwand durch 1 Monat Elternzeit als unterbrochen?
Ich bin letztes Jahr von April bis Juli einer Auswärtstätigkeit nachgegangen, hatte dann einen Monat Elternzeit und habe dann wieder an derselben Tätigkeitstätte angefangen zu arbeiten. Meine Frage ist, ob durch den einen Monat Elternzeit, die 3-Monatsregel als unterbrochen gilt, und damit nach der Elternzeit wieder von neuem beginnt?
2 Antworten
Hallo,
Durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts wird die Unterbrechung von mindestens vier Wochen ab 2014 gesetzlich vorgegeben. Da eine reine zeitliche Unterbrechungsregel eingeführt wurde, ist es im neuen Recht unerheblich, aus welchem Grund (z.B. Krankheit, Urlaub, Tätigkeit an einer anderen Tätigkeitsstätte) die Tätigkeit unterbrochen wird.
Und zur Antwort von Gaenseliesel gleich der passende, erläuternde Link zu § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG (wegen "mindestens 4 Wochen"):
Dort Seite 29 Textziffern 52-54.
"einen Monat Elternzeit"
Nein, mindestens 28 Tage!