Antwort
Nein! Die Prozesskostenhilfe wird aussschließlich Klägern gewährt, die ohne PKH ihre Rechte nicht durchsetzen könnten, in Sozial- bzw. Arbeitsgerichtsverfahren oder anderen Zivilangelegenheiten. In Strafverfahren sind dies dann ausschließlich die Nebenkläger.
Damit deine Bekannte nicht ohne anwaltliche Vertretung bleibt, wird ihr ein Pflichtverteidiger zugeordnet, wenn sie sich keinen anderen Anwalt leisten kann.