Gemeinschaftskonto für Hausbau / Schenkung?
Hallo,
meine Partnerin und Ich (unverheiratet) bauen nächstes Jahr ein Haus. Der Vertrag hierzu ist bereits von beiden unterschrieben, auch die Finanzierung wurde von beiden Personen beantragt. Nun habe für die bessere Übersicht ein Oder-Konto eröffnet, in dem wir beide als Kontoinhaber geführt sind.
Meine Idee war, dass meine Partnerin und ich dort unser Eigenkapital deponieren (von beiden Seiten kommt in etwa gleich viel) und dieses Konto für die Begleichung der anfallenden Bau-Rechnungen verwenden.
Ist dies ohne Probleme möglich? Oder muss ich hier etwas bzgl. Schenkungssteuer beachten? Wir sind mit dem Eigenkapital pro Person über der Grenze von 20.000 Euro.
Wir erhalten zusätzlich eine Schenkung unserer Eltern. Kann diese ohne Probleme auf diesem Konto eingehen? Der Betrag liegt ebenfalls über 20.000 Euro.
Herzlichen Dank und Viele Grüße
Antonio
1 Antwort
Oder muss ich hier etwas bzgl. Schenkungssteuer beachten?
Eine Schenkungsteuer kann nur entstehen, wenn jemand einem anderen etwas schenkt. Inwiefern wird denn hier wem etwas geschenkt?
Wir erhalten zusätzlich eine Schenkung unserer Eltern.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass jede Eltern nur ihr eigenes Kind beschenken. Sonst entsteht womöglich Schenkungsteuer.
Kann diese ohne Probleme auf diesem Konto eingehen?
Kontobewegungen sind keine Grundlage für irgendwelche Steuern.
Vielen Dank für Eure (unterschiedlichen) Antworten. EnnoWarMal, das klingt generell schlüssig - Es ist keine Schenkung. Die Schenkung der Eltern würde somit den Umweg über das jeweils alleinige Konto des Kindes auf dem Gemeinschaftskonto landen.
LittleArrow, die Frage ist - wie werden solche "Großprojekte" wie der Hausbau generell gehandhabt?
Bei uns wird unterm Strich jeder 50% zahlen. Sei es Eigenkapital oder spätere monatl. Raten.
Es muss doch möglich sein, dies über ein separates Konto zu handeln?
Das Konto wird nicht als Gehaltskonto oder sonstige Sachen gehandhabt. A + B überweisen monatl Betrag X, Bank bucht Betrag 2X als Rate ab.
Spricht irgendetwas dagegen?!
Warum sollte das Finanzamt bei Unverheirateten hier lockerer urteilen als bei Verheirateten?