Führerscheinakte?

1 Antwort

Das klingt, als solltest Du generell von Fahrzeugen und gefährlichen Maschinen im Interesse Deiner Mitmenschen die Finger lassen, solange Du nicht sinnvoll entscheiden kannst, wann Alkohol und wann Fahrzeuge verwendet werden sollen.

Einträge im FAER wegen Alkohol am Steuer werden 10 Jahre nach der Tat gelöscht. Die Überliegefrist von einem Jahr beläßt die Einträge nur für Dich einsehbar im Register - nicht jedoch für Behörden.

Es gab im alten Recht allerdings die Tilgungshemmung, die bewirkt, dass bei Neuauftreten eines Verstoßes auch die alten Einträge erhalten bleiben. Das gilt für Verstöße vor dem 01.05.2014. Also gehe ich eigentlich davon aus, dass der Verstoß von 2012 die Tilgung der Einträge von 2008 und 2010 gehemmt hat. Die Tilgung aller drei Einträge wäre damit erst in 2022 fällig.

Wenn in der jetzigen KBA-Auskunft nur noch das Vergehen von 2012 steht, dann scheint das neue Recht (z.B. im Mai 2019) auch auf die alten, noch vorhandenen Einträge angewandt worden zu sein, denn die Tilgungshemmung entfällt nach neuem Recht. Die FAER-Auskunft sollte das reflektieren, was derzeit über Dich registriert ist.