Hallo,

also PEM heisst im öD Personal-Entwicklungs-Management. Durch diese Stelle werden "überzählige" Beamte landesweit verteilt.

Wenn Du komplett dienstunfähig bist, ist das eigentlich Blödsinn, nach einer anderen Stelle zu suchen. Oder bist Du nur für den Justizvollzugsdienst nicht mehr dienstfähig (Vergleich Polizeidientsunfähig). Ausserdem habe ich gehört, daß die PEM diesen Sommer ihre Tätigkeit einstellt. Damit wäre das dann auch erledigt^^

Wenn Du dienstunfähig bist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts die Zeit von dem Datum der Zurruhesetzung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu einem Drittel hinzugerechnet. Deswegen kommen mir die 1.450,- € etwas wenig vor. Geh mal auf die Seite des LBV, dort findest Du einen Ruhegehaltsrechner. Der ist zwar etwas kompliziert, aber er berücksichtigt diese Zusatzzeiten und auch Anpassungsbeträge u.ä. Das Ergebnis ist dann allerdings der Bruttobetrag, also da gehen Deine Steuern noch mal runter.

LG Dagmar

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Wenn der Umzug als Grund nachgewiesen werden kann, sollte es kein Problem sein. Als Abbruch gilt eine Unterbrechnung erst wenn sie über ein Jahr dauert.

Am Besten, die KK anrufen und vorwarnen. Möglicherweise muss der neue Kieferorthopäde ja auch einen neuen Heil- und Kostenplan machen.

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