Freibetrag / Vermögen bei Hartz 4 Antrag?
Hallo, ich bin 35 Jahre alt und wegen der Pandemie dabei, aufzustocken mit Hartz 4.
Mein Freibetrag beträgt ja 150 € pro Lebensjahr (5200 €).
Besitze insgesamt 5000 €, davon 2000 in Aktien. Wenn die Aktien steigen, muss ich die dann verkaufen? Das ist ja eigentlich für die Altersvorsorge. Und bei Altersvorsorge zählen ja 750 € pro Lebensjahr zum Schonvermögen. Oder werden Aktien nicht als Altersvorsorge vom Amt betrachtet?
3 Antworten
Mit dem Bargeld kannst Du doch wunderbar ausgleichen. Steigt der Aktienkurs, sinkt Dein Barvermögen, denn Du hebst dann Geld von Deinem Konto ab. Vielleicht kaufst Du Dir davon etwas, vielleicht gönnst Du Dir ein paar bessere Lebensmittel ... Mit Deinem Freivermögen kannst Du ja machen, ws Du willst. Da redet Dir keiner rein. Man fragt Dich auch nicht, wieso von Deinem Konto Geld abgehoben wurde, und was Du damit gemacht hast. - Nur wenn Geldzuwächse auf eines Deiner Konten kommen, will man beim Jobcenter wissen, woher das kommt, sogar wenn es nur 1 Cent ist.
Mach Dir also deshalb keine Sorgen. Zudem bedenke auch: Wegen der Pandemie brauchst Du Geld vom Jobcenter. Die wird aber ja nicht ewig dauern, das Leben wird nach der Pandemie weitergehen. Wir können auch davon ausgehen, dass die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, wenn das alles vorbei ist.
Dies mit den 750 € Freiberag für die Alterssicherung bedingt, dass Du Gelder (wie von einer Lebensversicherung) so festtackern lässt, dass Du vor Deinem 65. Lebensjahr (oder wann bei Dir die Rente beginnen würde), nicht an das Geld rankommen kannst. Das ist problematisch, wenn Du aus irgendwelchen wirklich wichtigen Gründen vorher an das Geldrankommen willst oder musst, und das Tor zu Deinem Geld ist zugerammelt. - Aber naja, kommt bei Dir ja sowieso nicht in Frage.
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In den folgenden Hinweisen empfehle ich, wie beim Jobcenter am sichersten Schreiben und Unterlagen abgegeben werden. Während der Corona-Zeit ist dies ja nicht möglich.
Deshalb empfehle ich nun, schick die Briefe per Einschreiben / Rückschein ab (bei der Post sagt man Dir vielleicht, dass es zur Zeit nur per Einschreiben / Briefkasteneinwurf geht). Wie auch immer, den Beleg bewahre sehr gut auf, das ist ja der Beweis, dass Du die Savhe abgeschickt hast. - Möglicherweise verblasst die Schrift auf dem Beleg leicht, wenn er offen liegt, lege also Papier darauf. Am besten wäre es sogar, wenn Du den Beleg zusätzlich scannen oder fotokopieren kannst, da bleibt die Schrift erhalten.
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft. - Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. Nach der Corona-Zeit geht solch eine Begleitung ja wieder.
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Nein, werden sie nicht:
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Um die Freibeträge für das Sonstige Vermögen zur Altersvorsorge (die für jegliche Art der Altersvorsorge gelten) zu erhalten, muss eine Verwertung der Altersvorsorge vor Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen sein. ...
Natürlich musst Du Deine Aktien nicht verkaufen, wenn durch steigende Kurse Dein Freibetrag überschritten wird, sondern Du kannst auch einen entsprechenden Teil Deiner €3000 Bargeld verbrauchen, bzw. es wird der übersteigende Betrag auf Dein H4 angerechnet, bis Dein Schonvermögen wieder "stimmt".
Dass im Moment keine umfassende Einkommensprüfung erfolgt, entbindet niemanden von seinen Pflichten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Selbstverständlich kann eine nachträgliche Prüfung stattfinden, die zu Rückzahlungen führt. Ob und wann so etwas stattfindet, wird Dir niemand sagen können. Ich denke aber, das wird folgen, wenn sich die Situation etwas beruhigt hat, gerade weil jetzt im Moment darauf verzichtet wird.
Werden bei einer Prüfung bewusst falsche Angaben oder das bewusste Unterlassen von erforderlichen Meldungen festgestellt, kann es auch noch unangenehmere Folgen nach sich ziehen.
Es findet aktuell keine große Einkommensprüfung statt, beschränkt auf X Monate.
Es kann daher passieren, wenn die Aktien steigen, dass du diese notfalls veräußern musst, um damit zu leben.
Aktiendepots zählen nicht zur Altersvorsorge und daher gilt hier dein allgemeiner Freibetrag.
findet die Vermögensprüfung dann im Nachhinein statt? Kann es mir passieren, dass ich im Nachhinein Rückzahlungen habe, weil jetzt nicht geprüft wird? Im Antrag soll ich Auszüge aller Konten der letzten 6 Monate nachweisen.