Frage: Unser Nachbar will/möchte einen Zaun von 180cm? Thema hat sich erledigt...!!!
Unser Nachbar möchte einen Zaun von höhe 180cm mit Sichtschutz errichten, wir wollen nur max. 150cm hoch .....Müssen wir uns, wenn wir keinen 180cm wollen an den Kosten für den hohen Zaun beteiligen. Baugebiet Wesseling NRW...wer weis die Antwort??? Wie sieht die Rechtslage aus???
Nachdem wir dem Nachbarn gesagt haben "von uns keine Finanziele Beteiligung an 180cm Zaun, nur an 140cm Zaun, hat sich hohe Zaun erldigt"
2 Antworten
Wenn Ihr keine Einigung erzielen könnt, helfen Euch eventuell die Vorschriften weiter, die da sagen:
Wenn die Nachbarn über die Höhe einer Einfriedung keine Vereinbarung treffen und nicht in der jeweiligen Gegend niedrigere Einfriedungen überwiegen, existieren in einigen Bundesländern Nachbarrechtsgesetze, die beispielsweise eine Mindesthöhe von 1,20 m vorschreiben.
Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Nur dann bietet sie für beide Nachbargrundstücke Schutz. Damit an der Grenze keine zu hohen Einfriedungen errichtet werden, die - ähnlich wie Gebäude - den Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen, sind in denLänderbauordnungen (teils voneinander abweichende) Höchstmaße festgesetzt, in Niedersachsen z.B. 1,80 m, wenn die Einfriedung undurchsichtig ist. Weiterhin darf dort die Einfriedung bis zu 2 m hoch sein, wenn der Nachbar zugestimmt hat und sie gleichzeitig durchsichtig ist.
In bestimmten Fällen können auch Höhen von bis zu 3 m durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn diese entweder ortsüblich sind oder das Ortsbild nicht beeinträchtigen. In jedem Falle ist ab einer bestimmten Höhe einer Einfriedung zu deren Errichtung eine Baugenehmigung erforderlich, wobei diese Höhen in den verschiedenen Bundesländern durchaus unterschiedlich geregelt sein können. Meist liegt diese Grenzhöhe bei 1,80 m.