Forderungsverkauf?
Hallo,
ich habe meine Schufaeinträge angeschaut und festgestellt, dass bei einem Kredit einer Bank "Forderungsverkauf" vermerkt war, und zwar im Juni 2019. Ich war in der Privatinsolvenz und mir wurde die Restschuldbefreiung am 19.7.19 erteilt, die auch den o.g. Kredit einschloss. In der Spalte unter dem "Forderungsverkauf" war der Vermerk "erledigt", datiert mit dem 19.7., also dem Tag der Restschuldbefreiung.
Wenn die Forderung VOR der Restschuldbefreiung verkauft wurde, kann dann der neue Gläubiger, der mir unbekannt ist, die Restschuldbefreiung ignorieren ?
2 Antworten
Nein kann er nicht. Die Forderung ist erledigt so oder so durch Restschuldbefreiung.
Das Datum des Forderungsverkaufs muss ja bei der Schufa nicht stimmen. Zumal Du über das Datum des Forderungsverkaufs nichts geschrieben hast. Die Banken verkaufen solche Forderungen in der Regel bei notleidenden Krediten. Wann dies geschieht ist unterschiedlich. So haben die Banken immerhin einen Teil der Forderung erahlten vom Käufer der Forderung. Das sind in der Regel Inkassofirmen, die wiederum häufig eine Insolvenzausfall Versicherung haben. Also auch der Käufer der Forderung (Inkassofirma) hat keinen Ausfall von 100%, sondern weniger und Steuervorteile obendrauf. Das Ganze ist für die Inkassofirma ein Gemisch aus Gebühren und Kosten, die die weiterberechnen und Steuervorteilen die die haben, wenn ein Forderungsausfall stattfindet.
Die Bank ist ja lustig. Was genau will die Bank nun verkauft haben? Eine im Insolvenzverfahren angemeldete Forderung, die sich per 19.7. in Luft aufgelöst hat?
Nicht Dein Problem.