Feststellung der Scheinselbständigkeit grundsätzlich vorteilhaft für den Auftragnehmer?
Profitiert man als Auftragnehmer grundsätzlich davon, dass eine Tätigkeit im Nachhinein doch kein selbstständiges Gewerbe war sondern eine sozialversicherungspflichtige Anstellung? Man bekommt doch dann eigentlich das hohe Honorar eines Freelancers, bekommt dann aber noch darüber hinaus vom Auftraggeber alle Sozialabgaben und Steuern bezahlt und verdient so richtig viele Rentenpunkte neben seiner privaten Vorsorge und hat einen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses sowie auf Fortzahlung für Abwesenheiten. Oder kann es auch strafrechtliche Folgen für den Selbstständigen haben bzw man vom Auftraggeber in Regress genommen werden?
2 Antworten
"und hat einen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses"
Ist mir neu, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt! 😜😁😎
Ach so, gibt es ja auch nicht! 😂🤣😅
Diese Verfhren bringen so viel Ärger und Verdruss, dass man die paar Rentenpunkte dagegen eher vergessen kann.
Natürlich geht das auch am "Freelancer" nicht spurlos vorüber. Denn vermutlich hat der ja auch gegenüber dem Auftraggeber falsche Angaben gemacht, die eine Schadenersatzpflicht auslösen kann.