Festanstellung (Teilzeit) + Kleinunternehmer + Neuer Job - lieber per Honorar oder als Minijob?
Hallo!
Ich bin festangestellt (Teilzeit 24h). Dazu bin ich Kleinunternehmer (Grafik-Bereich), also selbstständig ohne Gewerbe, mit wirklich unwesentlichen Einnahmen (ca. 1.000 Euro / Jahr).
Nun habe ich für die Wochenenden einen Nebenjob als Minijob gesucht und gefunden. Der Arbeitgeber bietet einen Vergütung auf Honorarbasis an für Selbstständige oder eben als Minijob (bis zu 450 Euro/Monat, die ich aber nicht erreichen werde, weil ich nicht so oft zur Verfügung stehe). Per Honorar bekommt man 10Euro/h, wenn man den Job als Minijob annimmt 9 Euro/h.
Nun ist meine Frage, was ist in meinem Fall "besser"?
Vorallem weil ich mir schon überlegt habe, evtl. noch einen weiteren Minijob anzunehmen, was zusammen dann auf jeden Fall über 450 Euro im Monat wären. Aber das ist noch nicht sicher ob ich die Zeit dazu habe.
Abgesehen davon: Ist das Abrechnen per Rechnung dann lohnenswerter für mich? Ich muss ja keine Umsatzsteuer zahlen, weil mein Einkommen als Selbständiger im Jahr die Grenze nicht überschreitet. Auch damit wären das sicher nicht 17.500 Euro im Jahr. Nehmen wir an ich verdiene bei diesen neuem Job jetzt 300 Euro / Monat. Dann wären es zu den 1.000 Euro in meinem Unternehmen nochmal 3.600 Euro für das Jahr 2018.
und das Aufgabengebiet ist ein ganz anderes, als das was ich mit meinem Unternehmen mache (Design/Grafik/Medien).
Vielleicht wisst ihr etwas Rat! Danke schonmal!
1 Antwort
Bei der genannten Konstellation ist die Abrechnung als Minijob mit 9,- euro netto die Stunde, ungleich besser.
Der Minijob wird ja über den Arbeitgeber pauschal versteuert. Selbst wenn er Dir die 2 % abziehen sollte, ist es ungleich besser, als würdest Du die 10,- Euro pro Stunde versteuern müssen.
Aber der Arbeitgeber ist auch etwas doof. Wenn er Dir 10,- Euro die Stunde auf Honorarbasis zahlt, ist damit für ihn alles erledigt.
Wenn er Dir 9,- Euro als Minijob zahlt, kommen für ihn ca. 32 % als Pauschalabgaben dazu. Also kostet ihn die Stunden über 11,70 Euro. Aber ok, sein Problem.
Für Dich ist der Flal mit der Pauschalbesteuerung erledigt. Es kommt bei der Steuererklärung nicht zu Deinem anderen Einkommen dazu.