Fehlzeiten bei einem Pflichtpraktikum?
Hallo alle zusammen , befinde mich im Moment in der Abschluss Phase meiner Altenpflege Ausbildung zur examinierten Fachkraft , dort enthalten sind 3 Pflichtpraktikas die jeweils 6 Wochen gehen.
habe im ersten Praktikum 1 fehltag
im zweiten Praktikum 3 fehltage
und im letzten Praktikum 5 fehltage
meine Frage wäre nun , muss ich diese fehlenden Tage zwingend nach holen oder zählen diese nur als normale fehlstunden ?
insgesamte Fehlzeiten habe ich nichtmal 20 Tage und mein Notendurchschnitt ist 2,7
habe nämlich ab nächste Woche Urlaub und müsste dann gezwungenermaßen die fehltage in meinem Urlaub nach holen.
2 Antworten
Dafür gibt es Verträge, wo sowas drin steht wie viele Krankheitstage du fehlen darfst. Die frage ist auch ob Sie vom Arzt als Entschuldig gelten oder du einfach nicht da warst, das ist ein großer Unterschied. Zudem kann die IHK, (denke da machst du deine Abschlussprüfung) dir darüber Auskunft geben. Weil wenn man zu viele fehl Tage hat können die einen nicht zulassen.
Also entschuldigt sind alle Tage definitiv mit einer gültigen AU
und allgemeine Fehlzeiten habe ich sehr wenig , wobei im Internet hab ich eben gesehen steht bei Altenpflege Ausbildung und 400 Std Praktikum wenn man da fehlt das Mann da die Tage nach holen muss aber das ist ja eigentlich auch wieder ne andere Ausbildung glaube ich , weil ich muss ja deutlich mehr Stunden machen
muss ich diese fehlenden Tage zwingend nach holen
und warum klärst Du dies nicht mit Deiner Ausbildungsstätte / Schule?
Dann soll die Schule ( Sekretariat / Schulleitung ) das klären .... denn die wissen genau, wo sie nachhaken können
Die wissen es selber nicht