Fahrrad Diebstahl und ich hab Polizei angelogen dass ich es nicht war was wird jetzt passieren?

1 Antwort

Wenn Du nur gesagt hast, dass Du es nicht geklaut hast, dann ist das nicht strafbar. Ein Beschuldigter darf lügen. Strafbar ist es nur, wenn man jemand anderen beschuldigt, obwohl der es nicht geklaut hat. Andere darf man nicht wahrheitswidrig beschuldigen.

Wenn man den Diebstahl nicht zugibt, obwohl es Beweise dafür gibt, dann kann die Strafe für den Diebstahl härter sein. Mit 14 wirst Du deshalb nicht eingesperrt. Aber Du musst wahrscheinlich Sozialstunden ableisten. Z.B. in einem Altersheim. Sagen wir 30 oder 40 Stunden.

Wenn Du aber den Diebstahl zugibst und Dich bei dem Opfer und der Polizei entschuldigst, dann kommst Du besser weg. Wenn ein Schaden entstanden ist am Rad, solltest Du diesen Schaden bezahlen. Oder dem Opfer als Ausgleich 100 Euro geben. Dann kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird und Du keine Sozialstunden leisten musst. Wenn die Polizei und die Richterin sehen, dass Du die Tat bereust, dann werden sie nicht so streng mit Dir sein. Vor allem, wenn Du seither noch nichts geklaut hast.


Sameer379 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 15:55

Und noch was mein Herkunftsland ist Afghanistan von daher werde mich anders behandeln aber ich hoffe es wird alles gut gehen und ich bereue es sehr was ich gemacht hab.

AndiRat  10.11.2021, 17:30
@Sameer379

Nein. Die Justiz schaut nicht darauf, wo Du her kommst. Wenn jemand etwas stiehlt, dann wird jeder bestraft. Egal wo man her kommt. Das passiert auch jedem hier geborenen Deutschen. Diebstahl ist sozialschädlich. Das tut man nicht.

Wenn Du mit einer Zange z.B. ein Schloss am Fahrrad aufgemacht hast, dann ist das ein "besonders schwerer Fall des Diebstahls". Das Fahrrad war dann mit einer "Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert" Nummer 2 in § 243 StGB. § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls - dejure.org Wenn man in ein Haus einbricht oder etwas aufbricht, (Fahrradschloss) um eine Sache stehlen zu können, wird das deutlich härter bestraft. Denn das ist dann kein normaler Diebstahl mehr.

Aber auch hier gilt: Du solltest Dich entschuldigen. Und anbieten, dass Du Schadenersatz zahlst, wenn Du etwas kaputt gemacht hast. Wenn jemand sich entschuldigt und versucht, die Sache wieder gut zu machen, dann wird die Strafe deutlich geringer ausfallen. Du solltest gleich zur Polizei gehen und alles freiwillig zu geben: Wenn die Polizei weniger Arbeit hat, gibt es eine geringe Strafe. Dazu kommt, dass Du ein "Ersttäter" bist; das ist ein großer Vorteil. Das erste mal ist der Staat großzügig. Später nicht mehr. Außerdem bist Du erst 14. Jugendliche werden anders behandelt, als Erwachsene. Jugendliche machen manchmal eine Dummheit. Das weiß auch die Polizei und das Gericht. Dafür sperrt man sie nicht gleich ein. Aber ein andere Strafe, wie einige Arbeitsstunden / Sozialstunden, sind möglich.

Sameer379 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 15:52

Es war mein erster Tat und der Opfer wurde nicht gefunden und hat sich auch nicht gemeldet das andere ist dass bei Diebstahl eine Zange benutzt wurde normale Zange 15 cm lang und ich hab gesagt es gehört nicht mir und deswegen haben sie jetzt Fingerabdrücke genommen und wollen nach schauen. Mir wurde ein Rat gegeben falls sie es herausfinden dass meine Fingerabdrücke auf der Zange drauf sind sollte ich mich dann vor Richter/in entschuldigen und zugeben und ich glaube ich werde es auch so machen Und vielen Dank fürs Antworten hat mir sehr geholfen.