externe Festplatte nach kurzem Gebrauch zurücksenden bei Onlinekauf?

2 Antworten

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Zunächst mal muß die Frist von 14 Tagen eingehalten werden. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag widerrufen werden.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu prüfen, nicht mehr und nicht weniger. Nach meiner Einschätzung hält sich das kurze Ausprobieren der Festplatte in diesem Rahmen, so dass kein Wertersatz für Verschlechterung geschuldet wird nach § 312e BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312e.html


studi123 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 18:35

ich sehe... es ist ein wenig Grauzone bei der Auslegung des 312e. Die Frist von 14 Tagen ist eingehalten, da Ware erst heute erhalten.

Danke!

TopJob  23.05.2014, 11:20
@studi123

Es heißt, dass eine Prüfung erfolgen darf, die im Geschäft auch möglich wäre. Hier ist der Fakt, dass man die Festplatte natürlich auspacken darf. Du hast es jedoch vermutlich, wenn auch kurzfristig genutzt (d. h. beschrieben). Ob dies tatsächlich erlaubt ist würde ich mal bezweifeln. Wenn du die Daten jedoch korrekt wieder gelöscht hast, wird wohl keine Verschlechterung eingetreten sein und ein anders lautender Nachweis nur schwer möglich wäre (wie soll der Händler schließlich ohne langwierige Prüfung in der Lage sein dir nachzuweisen, dass du sie richtig genutzt hast).

Privatier59  23.05.2014, 12:30
@TopJob

Da sich Festplatten ja spurenlos löschen lassen -so zumindest der mir bekannte Stand der Technik- dürfte das mit dem Beschreiben an sich kein Ausschlußgrund sein.

Bei Speichermedien, Software-CDs und ähnlichen Datenträgern stehen bezüglich der Rückgabe in den AGBs des Händlers oft spezielle Bedingungen. Also schau erst einmal dort nach. Des weiteren hängt die Geschwindigkeit bei externen Festplatten oftmals vom verwendeten Port Deines Rechners ab und nicht von den Kenndaten der Festplatte.

Stelle Dich darauf ein, dass sich der Händler nicht auf Dein Ansinnen einläßt.


UndertakerOWL  23.05.2014, 10:14

Ob und warum die Platte nun langsamer ist als erhofft ist irrelevant, wenn das Widerrufsrecht verwendet wird. Auch durch die am schönsten formulierten AGB kann dieses nicht ausgehebelt werden und ich halte ein einmaliges (!) testen der Geschwindigkeit für absolut im Rahmen. Wenn ich im Fachgeschäft eine externe HD kaufen möchte und diese vorher testen will, ist das problemlos möglich. Ebenso muss der Onlinekäufer gestellt werden.

Wenn der Händler Wertersatz geltend machen will, würde ich es darauf ankommen lassen. Da die Gerichte aber in der Regel recht verbraucherfreundlich entscheiden, wird er wohl einsichtig sein.

Der Antwort von P59 ist zuzustimmen.

studi123 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 11:29
@UndertakerOWL

das mit den AGB habe ich recherchiert, aber bei Festplatten sind die Aussagen nicht konkret genug, um zu sehen, was kommen könnte, wenn ich zurücksende.

Ich werde es mal probieren.