Etwas schwierig ,Wohnfläche, Zweifamileinhaus, stimmt meine Annahme?
Ein Mieter im 1 Stock benutzt einen Teil vom Stiegenhaus (in der Mitte) , mit seinem Schuhschrank. Dieser Einbauschrank wurde mitvermietet. Also alles erlaubt.
Ich weiß, dass Treppen allgemein nicht zur Wohnfläche gehören. Gehört das Stück (1/2 von der Stufe) zu seiner WFL? Oder nur der Platz wo der Schrank steht?
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3 Antworten
Maximal der Platz des Schrankes. Jedoch selbst dieser eher nicht. Da es keine Wohnfläche ist. Der Mieter kann den Schrank nicht ausbauen und nutzen. Das ist maximal Nutzfläche in meinen Augen.
Meinst Du das jetzt ernst?
Meiner Meinung nach gehört das überhaupt nicht in der Wfl. mit berücksichtigt.
Dann müssten ja die Vermieter zukünftig auch die Stellplätze vom Kinderwagen & Co. im Treppenhaus mit als Wfl. berücksichtigen! 😜😁😎
österreich, da darf er entweder den Schrank nicht benutzen, wir müssen den entfernen (?) oder es ist seine Wohnfläche. Er hat den ganzen Keller gratis bekommen. Trotzdem danke.
Du zoffst Dich jetzt also mit einem anderen Mieter um einen Schuhschrank im Treppenhaus
Ein Treppenhaus ist ein Fluchtweg
Da darf nichts stehen
Sieht auch nicht gut aus
Er soll seine Blumenampel und Schuhspanner von der Treppe nehmen
Stolpergefahr
Bist Du der Eigentümer häng morgen ein Schild in den Hausflur
Fluchtwege wie Treppen sind grundsätzlich freizuhalten und dürfen auch nicht vor Einbauschränken belegt werden
Hochachtungsvoll
Der Eigentümer