Etwas schwierig ,Wohnfläche, Zweifamileinhaus, stimmt meine Annahme?

Was Anderes 100%
Nur der Platz mit dem Schrank gehört dazu 0%
Der Platz und die Stufe von einer Wohnung zum Schrank 0%
Das ganze Stiegenhaus, da nur er diese Stufen benutzt 0%

2 Stimmen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Maximal der Platz des Schrankes. Jedoch selbst dieser eher nicht. Da es keine Wohnfläche ist. Der Mieter kann den Schrank nicht ausbauen und nutzen. Das ist maximal Nutzfläche in meinen Augen.

Meinst Du das jetzt ernst?

Meiner Meinung nach gehört das überhaupt nicht in der Wfl. mit berücksichtigt.

Dann müssten ja die Vermieter zukünftig auch die Stellplätze vom Kinderwagen & Co. im Treppenhaus mit als Wfl. berücksichtigen! 😜😁😎


Brido 
Beitragsersteller
 31.01.2024, 11:26

österreich, da darf er entweder den Schrank nicht benutzen, wir müssen den entfernen (?) oder es ist seine Wohnfläche. Er hat den ganzen Keller gratis bekommen. Trotzdem danke.

Was Anderes

Du zoffst Dich jetzt also mit einem anderen Mieter um einen Schuhschrank im Treppenhaus

Ein Treppenhaus ist ein Fluchtweg

Da darf nichts stehen

Sieht auch nicht gut aus

Er soll seine Blumenampel und Schuhspanner von der Treppe nehmen

Stolpergefahr

Bist Du der Eigentümer häng morgen ein Schild in den Hausflur

Fluchtwege wie Treppen sind grundsätzlich freizuhalten und dürfen auch nicht vor Einbauschränken belegt werden

Hochachtungsvoll

Der Eigentümer