Erbrecht eines Patenkindes?
Ich bin ein Patenkind vom Cousin meines verstorbenen Vaters. Wir sind aber 5 Kinder . Mein Patenonkel verstarb 2012 und hat keine eigene Kinder. Wir bekamen von einem Rechtsanwalt eine Nachricht, dass durch Grundstücksveräußerungen ein Geldbetrag im Raum steht. Wer erbt jetzt wir 5 oder das Patenkind.?
3 Antworten
wenn kein Testament vorhanden ist tritt die gesetzliche Erbfoge ein, und da es ein Cousin von eurem Vater ist oder war, seit ihr in der Erbfolge sehr weit hinten und ein Patenkind erbt gesetzlich nichts
Ein Patenkind hat keine rechtliche / verwandschaftliche Beziehung zum Patenonkel und soweit es kein Testament gibt auch keinen Erbanspruch.
Patenkinder sind kein Teil der gesetzlichen Erbfolge. Nur wenn dich der Patenonkel per Testament als Erben eingesetzt hat, bist du separat anteilig Erbe.
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge ‼️