Erbpachtzahlungen nachträglich einfordern?

2 Antworten

Ich würde aufpassen, er könnte , bist Du 2 Jahre im Verzug , das Heimfall Recht anwenden , dann bist Du das Grundstück los .

Auch gibt es eine 10 jährige Verjährungsfrist

Für Ansprüche auf rückständige Erbbauzinsen gilt die Regelverjährung von 3 Jahren nach § 195 BGB. Die Sonderregelung des § 196 BGB (10-jährige Verjährungsfrist für Rechte an einem Grundstück) findet weder auf den dinglichen noch auf den schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruch Anwendung.

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Erbbauzins: Einzelfragen / 6 Verjährung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht
 - (Erbpacht, Erbpachtzins)

Emily165 
Beitragsersteller
 28.12.2022, 16:02

Das bedeutet, die Verjährungsfrist beläuft sich in diesem Fall auf 10 Jahre?

Wir hatten vorher keine Vereinbarung erhalten zum Erbbauzins, und dann ist ihm das aufgefallen, kann er es ohne weiteres einfordern?

classica  28.12.2022, 16:08
@Emily165

Um welche Summe handelt es sich für 8 Jahre ?

Immerhin habt ihr nicht gezahlt, ich würde zahlen aus Fairness, du willst es ja behalten

Dürfte er dann nicht nur die Erbpachtzahlungen für 3 Jahre statt 8 verlangen?

hinsichtlich bestehender Verjährungsfristen - welche mit jeweiligen Jahresbeginn des Folgejahres mit dann dreijähriger Frist beginnen - er kann noch heute einen Mahnbescheid zumindest bis ins Jahr 2019 einforder.

Allerdingskann er Dir dann das Pachtgrundstück auch kündigen.