Energieausweis bei erlaubter Untervermietung?

1 Antwort

Bei Untervermietung muß der Eigentümer dem Mieter den Energieausweis in der Tat zugänglich machen:

http://vermieterexperte.de/detail.php?id=105&ref=r4

Natürlich ist die Art des Zugänglichmachens dann in der Entscheidung des Eigentümers. Da es wohl unpraktikabel wäre, wenn dieser bei Abschluß des Untermietvertrags persönlich vor Ort erscheint, bleibt nur, daß dieser dem Mieter eine Kopie des Energieausweises aushändigt.


frenzi2016 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 20:15

Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Hinweis auf das Zugänglichmachen ist ein hilfreicher Hinweis. Besten Dank!