ein angebot für eine zahnzusatzversicherung ist von 3 faktoren abhängig, erstens dem eintrittsalter ,zweitens dem zahnstatus (also anzahl der fehlenden zähne oder angeratene behandlungen) und drittens vom tarif. ändert sich daran nichts bleibt das angebot gültig. wird nur eines der dinge verändert muß man das neu berechnen und dann der gesellschaft zum prüfen vorlegen , denn in dem bereich entscheiden die gesellschaften welche kunden sie haben mögen und welche nicht.

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die beste und einfachste lösung um streit zu vermeiden ist hier einen hausratversicherung zu wählen die auch für fälle von grober fahrlässigkeit zahlt (machen derzeit ca 10% aller Versicherer), somit sind auch das offene fenster (egal welches stockwerk) , die brennen gelassene kerze , der offen rumliegende schlüsselbund (der den einbruch leichter machte ) abgesichert , ist die klausel drinne hat der kunde ruhe im schadensfall und muß nicht raten obs nun grob fahrlässig war oder nicht , er bekommt den schaden ersetzt , außer er handelt im vorsatz, Werbung durch Support gelöscht aber bei uns kost das hier 83 cent pro m² und da ist von überspannung , fahrraddiebstahl bis zur groben fahrlässigkeit alles drinne , da kann man für wenig geld auch gekippte fenster versichern,

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