Eigene Wohnung bei Stress mit Eltern?
Ich bin 17 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Meine Eltern terrorisieren mich so gut wie jeden Tag, sagen dass ich ein Nichtsnutz bin und niemals was erreichen werde, teils auch mit Beleidigungen, die man so von Erwachsen nicht erwarten würde.
Es ist mir einfach zu viel. Seit knapp 10 Jahren geht das jetzt so und ich würde ungerne meine Schule aufgeben, nur um auszuziehen.
Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit eine kleine Wohnung vom Amt zu bekommen, weil mit einem Minijob würde das Geld vorne und hinten nicht reichen?
3 Antworten
Hallo IlllIII,
da du 17 Jahre alt bist und noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern (gesetzlich) für deinen Unterhalt zuständig. Die Erziehungsberechtigten haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entscheiden deshalb über den Wohnort ihres minderjährigen Kindes. Wenn du mit dem Einverständnis deiner Eltern von zuhause ausziehst, müssen sie dir Unterhalt bezahlen.
Wenn dich deine Eltern nicht ausziehen lassen und es für dich eine große, psychische Belastung bedeutet, bei deinen Eltern zu wohnen, kannst du dich an das Jugendamt wenden. Es wird dann geprüft, ob es für dich zumutbar ist, weiterhin bei deinen Eltern zu leben oder ob du z. B. in ein betreutes Wohnen (WG) kommen kannst.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/hause.html
Jugendämter:
https://www.kinderinfo.de/jugendaemter/
LG Emelina
Hallo:) bis nach deiner Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Du könntest dich an das Jugendamt wenden und denen die Situation erklären. Entweder stellt das JA euch eine SPFH oder ein betreutes Wohnen. Oder deine Eltern kommen dir entgegen und Mieten dir eine Wohnung.
Bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern dir Unterhaltspflichtig, allerdings nur, wenn du wa machst, Schule, Ausbildung, Studium. Wenn du also Arbeits und Ausbildungslos bist, entfällt die Unterhaltspflicht. Anspruch auf ALG2 hast du aber auch nicht.
Es reicht Unterhalt in Naturalien, Wohnen, Essen, Trinken..., Barunterhaltspflichtig werden die Eltern nur, wenn der Auszug nötig ist. Der Auszug ist nötig, wenn dich deine Eltern rauswerfen oder das JA feststellt, das du nicht bei deinen Eltern bleiben kannst oder deine Ausbildungsstätte zu weit weg ist. Stellt das JA fest, das du nicht bei deinen Eltern wohnen bleiben kannst, so ist das die einzigste Situation, das ALG2 greifen könnte.
Verdienen deine Eltern zu wenig, wirst du BaB oder bafög berechtigt, je nachdem was du machst.
Ergo, Schule beenden, Ausbildung weit weg suchen und dort hin ziehen. Unterhalt, Kindergeld fordern, Bab beantragen.