Hallo:) bis nach deiner Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Du könntest dich an das Jugendamt wenden und denen die Situation erklären. Entweder stellt das JA euch eine SPFH oder ein betreutes Wohnen. Oder deine Eltern kommen dir entgegen und Mieten dir eine Wohnung.

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Hallo:) Grundsätzlich gilt, dass Krankheits- und andere Fehlzeiten jeweils 10% der gesamten praktischen und theoretischen Ausbildungszeit nicht überschreiten dürfen (§ 13 PflBG). Dies entspricht 210 Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie 250 Stunden der praktischen Ausbildung bei einer regulären, dreijährigen Ausbildung. Im. Fälle einer Schwangerschaft dürfen die Fehlzeiten 14 Wochen nicht überschreiten :) meine Freundin ist gerade auch in der Ausbildung

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