Eigenbedarfskündigung, was tun? Keine Wohnung wegen Restschuldbefreiung und Schufa?
Meine Mietwohnung in der ich seit 01.02.11 lebe, wird gerade verkauft. Laut den Makler, wird der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden um selbst in diese Wohnung einzuziehen.
Nun habe ich angefangen eine neue Wohnung für mich zu suchen und da kamen auch schon die Probleme mit der Schufa.
Habe im Mai 2011 eine Privatinsolvenz beantragt, diese ist wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Jetzt habe ich natürlich einen Eintrag in der Schufa über Restschuldbefreiung vom Juli 2017. Diese Einträge werden voraussichtlich zum 31.12.2020 aus der Schufa entfernt (wenn ich das richtig verstanden habe, drei Jahre und zum ende des laufenden Jahres).
Seid über 8 Jahren habe ich keine neuen Schulden und zahle alle meine Rechnungen pünktlich. Bin Angestellter mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und verdiene 2400€ Netto/ Monat.
Hatte jetzt drei Wochen Urlaub und habe mich intensiv mit der Wohnungssuche beschäftigt. In diesen drei Wochen hatte ich ca. 20 - 25 Besichtigungstermine und ungefähr auf die Hälfte habe ich mich anschließend beworben. Doch leider wurde aus diesen Bewerbungen gar nichts, immer nur Absagen. Eine Vermieterin hatte mir telefonisch auch den Grund genannt, wegen der Restschuldbefreiung und das ich bei momentaner Wohnungslage sehr schlechte Karten hätte, solange der Eintrag in der Schufa steht.
Nun ist es leider so, dass ich zwar (laut Internet) ca. 9 Monate Kündigungsfrist und Zeit hätte mir was neues zu suchen, doch bekommen würde ich zu 99% nichts.
Möchte auch nicht dem neuen Eigentümer im Wege stehen, seine Wohnung zu beziehen. Nun weiss ich aber auch nicht wohin.
Hat vielleicht jemand eine Idee, was man noch unternehmen kann um nicht auf der Strasse zu landen. Hat jemand eventuell Erfahrungen wie ich vorgehen sollte.
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Dir bleibt in dieser verfahrenen Lage eigentlich nur, Deine eigenen Interessen vor die des Wohnungskäufers zu stellen und Dich gegen eine eventuelle Eigenbedarfskündigung zu wehren.
Die von Dir genannten 9 Monate würden im übrigen ab Zustellung des Kündigungsschreibens gelten und zu einer Kündigung wäre der Erwerber erst dann berechtigt, wenn er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Es ist also mit einer wesentlich längeren Frist zu rechnen.
Wenn Du eine neue Wohnung suchst hast Du im übrigen noch ehesten Chancen bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die haben aber lange Wartelisten.
Wenn die Wohnung jetzt verkauft wurde, genau darauf achten, wann der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet und kündigt. Wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen war, ist die Kündigung ungültig. Also wenn die Kündigung kommt, erst mal nix nunternehmen. Dann 4 Wochen bevor die Kündigungsfrist abläuft, einen Anwalt beauftragen, zu prüfen ob zum Zeitpunkt der Kündigung der Eigentümer schon eingetragen war. Wenn die Wohnung von Ehepaar gekauft wurde, müssen beide unterschrieben haben, sonst auch ungültig. So kannst Du das ganze noch etwas hinauszögern, sodaß Du mit etwas Glück in den Bereich kommst, wo kein Schufa-Eintrag mehr vorhanden ist.
Du kannst nur deine Strategie bei der Wohnungssuche ändern, nicht die berechtigte Eigenbedarfskündigung.
- Besorge dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, gar ein Referenzschreiben deines aktuellen Vermieters
- Belege deine Bonität mit Kopie der letzten drei Verdienstbescheinigungen
- Erkläre unverschuldete Kündigung wg. Hausverkauf mit Eigennutzung des Käufers
Erst wenn es zu Verhandlungen kommt und eine schufa-Auskunft verlangt würde, erklärt man, dass die PI längst abgeschlossen ist, seit 8 Jahren keinerlei Schuölden bestehen und der alte Eintrag in wenigen Monaten auch endlich entfernt wird.
Und bewirb dich bevorzugt bei Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften denn Privatanbietern.
Viel Erfolg :-)
Dir bleibt schon noch Zeit, bestimmt 18 -24 Monate. Du widersprichst der Kündigung, ebenso der Räumungsklage usw. Zahlst aber weiterhin brav Deine Miete,
Im übrigen " Kauf bricht nicht Miete". Der Käufer wohnt ja jetzt bestimmt auch schon ausreichend. Nur u
Was bleibt ist weitersuchen - wie so viele.