Ebay Kleinanzeigen Käufer droht mit Anzeige?
Hallo, ich habe gerade einen kleinen "Streit" bei eBay mit einer Käuferin. Es handelt sich um einen Privatkauf. Folgendes:
1. Problem: die Ware, die versendet wurde, waren benutzte Kosmetikartikel- manche fast voll andere fast leer- deutlich angegeben in der Beschreibung, habe dies ebenso auf Bildern gekennzeichnet wie voll ungefähr (Gefäße sind nicht durchsichtig so, dass sich nur schätzen lässt wie voll sie noch sein könnten) beide Cremes waren/ sind fast leer gewesen. Nun sagt die Käuferin, dass die eine Creme wohl komplett leer sei, dass ich eine Betrügerin sei und sie mich anzeigen wird und ob das nicht hätte verkaufen sollen, wenn ich nicht wüsste wie viel drinnen war (Ich habe alles nur mit ungefähren Angaben gemacht und immer nur ca angegeben) Sie verlangt jetzt das komplette Geld zurück (30,30€ ohne Versand) und droht mir ansonsten mit einer Anzeige.
2. Ein Produkt von 7 ist kaputt gegangen es war ein Serum welches sich in einem stabilen Glasverhältnis befindet/befand. Dies habe ich 2x in Zewa eingewickelt und mit den anderen Produkten im Maxi Brief versendet. Dieses Gefäß ist also kaputt gegangen während des Versandes, welcher versichert war und sie verlangt jetzt ebenso das Geld von mir zurück, da ich es nicht Sachgemäß verpackt wurde von mir, hier habe ich gesagt dass ich ihr einen Teil des Geldes wieder gebe. Wie soll ich weiter vorgehen?
3 Antworten
Wenn du zuvor beschriebenen hast, dass es sich um gebrauchte Cremes handelt, dann kann sie zehn Mal zur Polizei gehen. Die wird nichts machen und vielleicht nur ein Protokoll aufnehmen. Bei dem Versand müsste die Empfängerin nachweisen, dass der Inhalt vor der Übergabe einen Mangel hatte.
Wenn du ihr eine Teilerstattung angeboten hast, dann ist das schon großzügig. Immer mit der Vorraussetzungen, dass du tatsächlich nicht betrügen wolltest. Betrug liegt nur dann vor, wenn du mit der Absicht etwas falsch beschrieben oder deklariert hast, um an Geld einer anderen Person zu gelangen. Daher kannst du in deinem Fall mehr als beruhigt bleiben.
Der Käuferin bleibt nur der Weg zu einem Rechtsanwalt und da müsste sie wirklich beweisen, dass du ihr etwas anderes als beschrieben, verkauft hast. Die Polizei macht hier nichts, weil sie die Produkte per Foto gesehen hat und die Bescheinigung von einem privaten Verkäufer kommt.
ersteigert ist ersteigert..sollte man sich bewusst sein... wenn man was ersteigert...
Anzeigen werden wegen Geringfügigkeit zu über 80% zurückverwiesen....
soll sie anzeigen...wenn sie unbedingt will..
gekauft ist gekauft... basta...
merkst du nicht, das du ende des zweiten Satzes wieder dein Produkt minderwertiger machst...du entschuldigst dich noch dafür...tztztz...wer bei Ebay ersteigert, kauft immer die katze im sack...die käuferin hätte ja auch im fachhandel kaufen können, hat sie aber nicht..sie trägt somit das risiko...
Schick ihr einen Zehner und dann warte ab.
Habe ihr gestern bereits die 5€ überwiesen für das kaputte Fläschchen. Ihre Antwort bezüglich der Anzeige war, dass die Rechtsschutz versichert ist, sie also keine Scheu hat eine Anzeige zu machen und dass ich noch einmal eine Nacht drüber schlafen soll und ihr dann eine Antwort geben soll da das auf jeden Fall Betrug ist was ich gemacht habe.
Lass sie drohen - es war kein Betrug.
Wer so blöd ist und im Internet gebrauchte Schminke kauft, hat´s nicht besser verdient.
Danke für die Antwort! Das ist auch mein Gedanke dahinter gewesen... angegeben, dass die Creme fast leer ist habe ich, dass da nun wirklich nichts mehr rauskommt, konnte ich wirklich nicht wissen und war sicherlich keine Absicht von mir! Nur wie gesagt, leider kann man in diese Verpackungen nicht reingucken.