Wenn du zuvor beschriebenen hast, dass es sich um gebrauchte Cremes handelt, dann kann sie zehn Mal zur Polizei gehen. Die wird nichts machen und vielleicht nur ein Protokoll aufnehmen. Bei dem Versand müsste die Empfängerin nachweisen, dass der Inhalt vor der Übergabe einen Mangel hatte.
Wenn du ihr eine Teilerstattung angeboten hast, dann ist das schon großzügig. Immer mit der Vorraussetzungen, dass du tatsächlich nicht betrügen wolltest. Betrug liegt nur dann vor, wenn du mit der Absicht etwas falsch beschrieben oder deklariert hast, um an Geld einer anderen Person zu gelangen. Daher kannst du in deinem Fall mehr als beruhigt bleiben.
Der Käuferin bleibt nur der Weg zu einem Rechtsanwalt und da müsste sie wirklich beweisen, dass du ihr etwas anderes als beschrieben, verkauft hast. Die Polizei macht hier nichts, weil sie die Produkte per Foto gesehen hat und die Bescheinigung von einem privaten Verkäufer kommt.