Dienstwagen mit 1% Regel, aber Arbeitgeber schließt Urlaubsfahrten aus
Ich habe einen Firmenwagen bekommen. Es gilt die 1% Regelung. Allerdings hat mein Arbeitgeber gesagt, dass die Kraftstoffkosten für private Urlaubsfahrten nicht übernommen werden. An sich ist das ja auch kein Problem, aber ich bin mir nicht sicher was daruner fällt. Heißt das, dass ich meinen Wochenendausflug ins Grüne selber zahlen muss, oder wäre dies eher wenn ich nach Italien fahre? Sind solche Regelungen die Norm, oder kann man das selber mit seinem Arbeitgeber aushandeln?
2 Antworten
Es ist unglaublich, was alles üblich ist. Viele dürfen nur in D tanken und ich denke, du solltest mit deinem Chef klären, dass er das gemeint hat.
Die 1%-Regelung verstanden hat ein Arbeitgeber nur, wenn man auch im Ausland tanken darf und der Arbeitnehmer keine Selbstbeteiligung hat.
Bei uns ist das so und schon weil es das gibt, sollte jeder verstehen, dass jede andere Regelung dazu führt, dass derjenige, der den Firmenwagen bekommt, den Teil davon, den er - als Selbstbeteiligung oder auf Urlaubsfahrten - selbst zahlt, zwei mal bezahlt. Er sollte die private KFZ-Nutzung mindern, tut das aber nicht.
Jedenfalls bei uns sind mindestens 40 % der Kilometer Urlaubsfahrten und weitere 20 % Fahrten, die der Ehegatte, der auch mit dem Auto fahren darf, privat unternimmt. Wenn beides wegfällt, würden wir mit einem Fahrtenbuch wesentlich besser als mit der 1-%-Regelung fahren.
Ich kenne solche Regeln, allerdings nicht als Norm, sondern als Methode anrüchiger Arbeitgeber, die neben ihren Kunden auch noch ihre Mitarbeiter übervorteilen wollen. Aber es gibt neben der harten Neuverhandlung (z. B. Gleichbehandlung ähnlicher Fälle in der Firma gewährleistet?) auch noch die Selbsthilfemethode mittels Fahrtenbuch. Hierzu empfehle ich noch diesen Link zum Einstieg: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/steuererklaerung-zuzahlung-zum-dienstwagen-sind-werbungskosten.php