Dienstwagen, 1%-Regelung und längerer Urlaub. Besteuerung Privatanteil ruhen lassen?
wie ist das mit einem Dienstwagen (oder auch einem Pkw im Betriebsvermögen), wenn man einen längeren Auslandsaufenthalt plant und definitiv mit dem Pkw nicht fahren wird. Kann man dann in so einem Falle die 1%-Regelung ruhen lassen?
Es geht um einen längeren Urlaub von 3 Monaten im Sommer. Und dann stellt sich die Frage, ob man hier einen Privatanteil versteuern muss, obwohl man nicht mit dem Pkw fahren wird.
Regelung? Rechtsprechung?
1 Antwort
Für volle Kalendermonate, in denen die Nutzung nachweislich nicht möglich war, kann die Versteuerung des gwV ausgesetzt werden.
Nachweislich heisst auch, dass auch ausgeschlossen werden muss, dass Familienangehörige und/oder irgendwer aus Deinem Privatumfeld den Wagen während der Abwesenheit nutzen könnte. Das heisst, Auto beim AG abliefern.
Auch nur 1 Tag Nutzung im Monat befreit Dich nicht von der 1%-Regel.
Ich weiss, dass es stimmt, was ich sage. Zum Suchen des § hab ich jetzt keine Lust.
interessant, dass der Wagen zu 100% gestanden haben musste.
DH.