Darf Versicherung Detektiv anheuern bei Verdacht des Versicherungsbetrugs?
Habt ihr sowas schon mal gehört? Mir wurde erzählt, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung wenn sie zur Zahlung aufgefordert wurde,auch sowas einsetzt. Macht der Abschluß dann Sinn, wenn die Versicherung so ungern zahlt???
3 Antworten
Die Versicherung darf alles um einen eventuellen Versicherungsbetrug aufzudecken. Natürlich muss dies im Rahmen der Gesetzgebung bleiben. Der Einsatz eines Privatdetektives ist sicherlich nicht ungesetzlich.
Falls sich die Frage eher auf die Sendung "Versicherungsdetektive" bezieht, sollte man den Leuten noch dazu sagen, dass diese Fernsehjungs keine Privatdetektive engagieren, sondern das meist interne Schadenermittler der Versicherungen sind.
wenn die Versicherung so ungern zahlt???
Welche Versicherung zahlt schon gerne?
Hätte der Versicherungsbetrug in sämtlichen Sparten nicht dermaßen zugenommen, wären solche Aktionen nicht nötig und würden alle Versicherungen auf Anhieb zahlen, könnten wir unsere Beiträge nicht mehr aufbringen - bzw. bald gäbe es keine Versicherungen mehr.
Was sagt uns das? Ehrlich währt am längsten und am billigsten ;-))
Ja der Abschluss macht Sinn.
Um dem vorzubeugen sollte dein Versicherungsmensch schon von Anfang an deine Krankenakten von jedem Arzt den du in den letzten 10 Jahren besucht hast anfordern. Dann kann er anhand deines Krankheitsbildes eine anonyme Vorabanfrage stellen und die Versicherungsfähigkeit prüfen lassen.
So stellt man auch sicher, dass der Versicherer im Leistungsfall keine anderen Angaben bekommen kann als bei Antragsstellung. Die Gefahr einer Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung scheidet damit so gut wie aus.
Allerdings versuchen leider einige Leute die Versicherer zu besch*ißen. Dies trifft natürlich die Versichertengemeinschaft durch höhere Beiträge. Gegen sowas muss der Versicherer sich selbst und seine ehrlichen Kunden schützen. Und bei BUV geht es meist nicht um 100,- € oder 1000,- €. Sondern teilweise um Rentenzahlung die über die Jahre des Leistungsbezugs hinweg gerne mal eine halbe Million € und mehr ausmachen können.
Detektive einzuschalten ist natürlich gestattet. Auch gibt es zwei OLG Urteile die bekräftigen, dass Detektivkosten durch den Schuldner erstattungspflichtig sein können, wenn eine Rechtsverletzung nur aufgrund derer Einschaltung aufgeklärt werden konnte.
Ich habs bisher immer so gemacht
Never change a winning team. Probleme hatte ich damit noch nicht, also werd ich meine Arbeitsweise beibehalten. =)
Das war zwar eigentlich nicht die Frage, aber sicherlich eine gute Antwort
das hab ich noch nie gemacht, der Aufwand ist mir viel zu groß, und habs bisher immer hinbekommen...