Darf vermieter Geld verlangen wegen Freund Besuch?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Zuschlag ist mit anderen Worten Wohnraumabnutzung oder Vertragsanpasung genannt werden und darf zwischen 20 und 25% sein

Humbug ..... so etwas gibt es im Mietrecht nicht.

Es besteht kein Anspruch für den Vermieter einen Mietaufschlag wegen Zuzug einer weiteren Person zu erheben - das ist Unsinn.

Und Du musst auch ganz sicher keinen neuen Vertrag unterschreiben - bzw. Dein Freund muss nicht als weiterer Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen werden - denn .... das würde im Falle X bedeuten, dass Ihr auch nur noch gemeinschaftlich kündigen könnt, wenn Eurer Zusammenleben nicht funktioniert.

Den Abschlag für die Nebenkosten hingegen kann er anpassen ..... denn personenbezogene NK wie z.B. Wasser, Abwasser oder Müllgebühren steigen.


Mikiii96 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 22:07

"Diese Regelung hat jedoch in der Praxis nur eine geringe Relevanz. Einen Bedarf zur beträchtlichen Erhöhung der Grundmiete wird der Vermieter nur schwer nachweisen können. Denn diese wird grundsätzlich für Größe und Lage der Wohnung gezahlt. Beide Faktoren ändern sich aber nicht durch Zuzug einer weiteren Person. Allerdings kann meist ein Zuschlag für die erhöhte Abnutzung der Wohnung verlangt werden."

-> zum letzten satz:

kann mir villt jemand helfen, wo ich was finde, in welchem Zusammenhang diese Regelung gilt? Habe nur gefunden, das es nicht gilt, wenn es meinen eingetragener Lebenspartner wäre.

Er möchte oben wie erwähnt 20%

Mikiii96 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 23:06
@Mikiii96

Okay würde gerne nochmals was ergänzen sorry.. er schickte mir grade etwas, das besagt, das er die Miete erhöhen darf bei Einzug meines Freundes. Aber das ist doch Schwachsinn 🙄

wilees  09.03.2021, 23:08
@Mikiii96

Setze doch bitte die entsprechenden Schreiben / Mails mal anonymisiert hier ein.

Mikiii96 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 21:12

Okay danke. Wo kann ich das denn offiziell finden? Damit ich es ihm auch belegen kann, das ich mich erkundigt habe 🙄

wilees  09.03.2021, 22:03
@Mikiii96

Warum sollst Du denn belegen, dass Dein Vermieter im Unrecht ist - er muss seine Forderung hinsichtlich angestrebter Mieterhöhung begründen!

Ansonsten .... hast Du schon einmal eine Wohnungsanzeige gesehen, wo der Mietpreis personenabhängig angeboten wird?

Mikiii96 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 23:17
@wilees

"Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn mein Freund einzieht?sollte dein freund bei dir einziehen, so kann der Vermieter, wenn du ihn darüber informiert hast, nach vorheriger Absprache mit dir die Miete in einem angemessenen Umfang erhöhen. Ebenfalls steht ihm das Recht zu, die veranschlagten Nebenkosten entsprechend anzupassen. Hier gilt nämlich, das diese zwischen allen Mietparteien gerechT aufzuteilen sind. Im Klartext heißt das, währens alle anderen Parteien weniger belastet werden, wird seine Nebenkostenabrechnung entsprechend steigen.

Was passiert, wenn der Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmt? Des Weiteren darf der Vermieter auch den Einzug untersagen, wenn du einer Mieterhöhung nicht zustimmst. Dieses Recht kann der Vermieter für sich nach paragraph 553 Absatz 2 BGB in Anspruch nehmen."

So, das hat er geschickt.

Lies mal hier:

https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/

Du musst und solltest keinen neuen Vertrag unterzeichnen. Eine Erhöhung der Kaltmiete scheidet damit auch aus.

Für den Zeitraum wo er nur Besucher ist zahlst du natürlich auch nichts. Danach können sich die NK erhöhen, da bestimmte Kosten wie zB Müll oft nach Personentagen umgelegt werden. Aber auch hier muss am Jahresende eine korrekte Abrechnung vorgelegt werden bzw der Vermieter muss plausibel darlegen weshalb er die Vorauszahlung vorab schon erhöhen will.


Mikiii96 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 20:26

Ich habe mir das mal durchgelesen. Wo steht denn, das ich keinen neuen Mietvertrag brauche? Er ist ja nur mein Parter und nicht Ehemann.

Aber danke schonmal!!

jgobond682  09.03.2021, 21:10
@Mikiii96
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

über Punkt 2 kann man dann trefflich vor Gericht streiten ...

jgobond682  09.03.2021, 21:13
@Mikiii96
4. Und wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert?
Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zum Einzug des Partners, obwohl er sie erteilen müsste, so bleiben dem Mieter zwei Möglichkeiten:
Er kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen ( § 540 I 2 BGB) und sich zusammen mit seinem Partner eine neue Wohnung suchen. Das gilt selbst in befristeten Mietverhältnissen, die sonst nur schwer gekündigt werden können.
Er kann die Erlaubnis des Vermieters durch Klage erzwingen.

musst schon auch lesen was da steht

zusätzlich zu den anderen antworten: bitte nichts bar bezahlen, wo er nicht den empfang des geldes quittiert. sonst kann er später behaupten, nie das geld bekommen zu haben. ich würde darauf bestehen, dass die angepasste neue miete insgesamt an ihn überwiesen wird ("dann ist es einheitlich und korrekt") sonst steckt er sich das zusätzliche geld schön unversteuert in die tasche.


Mikiii96 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 10:31

Nein, das wir nicht dazu zahlen für die Monate haben wir inzwischen geklärt. Er ist Besuch und fertig, den darf ich so oft haben wie ich will. Es sehe anders aus wenn er 4 bis 6 wochen am stück da wäre, aber dem ist ja nicht so. Der wollte sich schön das Geld in die Tasche stecken für nichts.

Und zum anderen Teil, habe jetzt mehrere paragraphen gefunden und im mietrecht nachgeschaut, die belegen, das er die Miete nicht erhöhen darf. Schon alleine nicht, weil ich da nichtmals ein Jahr wohne und das frühestens nach 15 Monaten sein darf etc. Habe ihm das alles um die Ohren gehauen und warte nun was er sagt.

Wenn das alles nicht hilft, werde ich wohl Mitglied im Mietverbund🙃

Der denkt sich wahrscheinlich, ich bin ein kleines dummchen, was alles einfach so hinnimmt.

Mikiii96 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 13:43
@Mikiii96

Um etwas zu ergänzen, alles was er zu den Paragraphen sagte war : Das was du mir geschickt hast, hat mit mir nicht zu tun

Und ich denk mir nur, mit wem sonst? Lol