Gibt es eine Möglichkeit seine Kreditkarte kurzfristig zu „verleihen“?
Kann man eigentlich mit einer schriftlichen Vollmacht oder ähnlichem jemanden seine Kreditkarte überlassen, so dass dieser dann die Karte auf meine Rechung benutzen kann? Oder muss es zwingend der Karteninhaber sein, der von der Karte Gebrauch machen kann?
2 Antworten
Zahlungsmittelkarten sind personengebunden und in keinem Fall übertragbar. Selbst mit Vollmacht ist dies nicht rechtmäßig. Quelle: Lothar Wand, Rechtsanwalt des Bundesverbandes deutscher Banken e.V: "Zahlung mittels Debitkarte im kartengestützten Zahlungsverkehr", Köln
Natürlich darf ich auch nicht auf dem Gehweg parken und muss vom Außenspiegel 3,X Meter Abstand zur Fahrbahnmitte wahren. In der Praxis ist die Missachtung von beidem Gang und Gäbe.
@Spezi: Richtig, es funktioniert. Vollkommen falsch, es ist nicht zulässig. Ich finde es etwas fahrlässig, eine Meinung ohne Quellen zu verfassen.
Du kannst mit Sicherheit jemanden die Nutzung Deiner Kredtkarte erlauben. Da die meisten Nutzungen ja heute über die PIN erfolgen wird ja die Identität kaum geprüft. Der Nutzer sollte jedoch ein Vollmacht dabei haben, damit er nciht als Dieb gilt.
Aber ob die Nutzung in größerem Stil, also in den Fällen wo die Identität geprüft wird, bei Juwelieren zum Beispiel, per Vollmacht gilt, das wage ich zu bezweifeln.