Darf man vermögenswirksame Leistungen auch für Tilgung eines Immobilienkredits verwenden?
Darf man ermögenswirksame Leistungen auch für Tilgung eines Immobilienkredits verwenden oder ist das nicht möglich?
2 Antworten
Diese Frage wurde vor kurzem schon einmal gestellt und von mir wie folgt beantwortet:
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zur Entschuldung von Wohneigentum einsetzen.
Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl: Entweder der Chef überweist die VL direkt in einen Bausparvertrag oder der Kreditnehmer lässt sich das Geld auf ein eigenes Konto auszahlen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber die Verwendung zur Schuldentilgung durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachweisen
Antworten siehe auch hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-vwl-auch-zur-darlehenstilgung-baudarlehen-einsetzen