Darf ich Sachen teurer weiterverkaufen?

4 Antworten

Hallo, ich (m/15) möchte mit Dropshipping anfangen. Allerdings habe ich schon öfter gelesen, dass man dafür einen Gewerbeschein braucht. Stimmt das,

Ja, aber Du bekommst den als Minderjähriger nur mit Zustimmung Deiner Eltern und des Familiengerichts. Mit 15 und für Dropshipping stehen Deine Chancen mehr als schlecht.

oder brauche ich einen erst ab einem bestimmten Einkommen

Nein. Das Gewerbe ist spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit anzumelden (aber: siehe oben).

Außerdem habe ich mir überlegt, 1zu1 Waren auf Alibaba zu kaufen und sie dann teurer aud Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen (Zum Beispiel kaufe ich mir 10 AirPods Max 1zu1 und Verkaufe die dann teurer). Darf ich das machen, oder brauche ich auch da einen Gewerbeschein?

Selbstverständlich darf man das, das wäre doch - übrigens genauso wie Dropshipping - ganz normaler Handel. Allerdings bräuchtest Du ebenso selbstverständlich auch dafür einen Gewerbeschein (und: siehe oben).

Warum übrigens sollte ich irgendwas, was ich selbst auch bei Alibaba bestellen könnte, bei Dir teurer kaufen? Du scheinst Deine potentiellen Kunden für etwas beschränkt zu halten. Und wenn Du mit 1 zu 1, wie ich befürchte, Fake-Markenware meinst - dann ist Dir hoffentlich klar, dass Du Dich

a) mit Weltkonzernen anlegst, die sich gegen Produktpiraterie zu wehren wissen und

b) Du unter Umständen für fehlerhafte Produkte haften müsstest.

Ich würde mich über eure Antworten freuen

Gern, auch wenn sie Dir vermutlich nicht gefallen.

Sorry, TRÄUMER!

a)

Musst Du ein Gewerbe für das Vorhaben anmelden!

b)

Bist Du nicht alt/reif genug dafür

c)

Anhand der Frage erkennen außenstehende sofort, warum der Gesetzgeber festlegt, dass man erst mit 18 geschäftsfähig ist.

Aktuell bist Du gerade mal beschränkt geschäftsfähig!

d)

Glaubst Du scheinbar ernsthaft, dass Kunden alle blöd/bescheuert sind!

Es scheint sich unter Jugendlichen im Netz ja zunehmend das Gerücht zu verbreiten, dass man über dropshipping oder als reseller "ganz easy" viel Geld verdienen könne.

Tja. Werde doch lieber influenzer. Ach nee, dafür muss man ja auch volljährig sein, wenn man damit gewerbliche Einnahmen erzielt.

Du bist nicht geschäftsfähig.

Bevor das Familiengericht nicht die Zustimmung zur Ausübung dieses Gewerbes gegeben hat kannst Du den Plan erst einmal auf Eis legen.