Darf ich mich wehren, wenn der Nachbar mich filmt? Mitschuld? Eigenmacht? Körperverletzung?Notwehr?
Mein Mann und ich gehen auf der Straße, der Nachbar sieht das, verfolgt uns und filmt uns dabei. Wir gehen zu einem Bekannten. Als wir das Grundstück des Bekannten verlassen, filmt uns der Nachbar, direkt vor der Einfahrt des Grundstücks unseres Bekannten stehend. Mehrfach wurde ihm gesagt, dass er aufhören soll uns zu filmen. Dann hält der Nachbar mir das Handy direkt vor die Nase, welches ich mit einer Armbewegung zur Seite schiebe, worauf der filmende Nachbar mich sofort schubst. Ich versuche mich zu wehren und es entsteht eine Rangelei, bei der ich plötzlich das Handy des Nachbarn in der Hand halte. Dieser geht mich weiter an, stellt mir vorsätzlich ein Bein und schubst noch während meines Falls nach. Beendet wird die Situation durch meinen Mann, der mehrfach den Nachbarn aufforderte aufzuhören, und ihn letztendlich von mir runter riss. Ich erlitt beim Sturz eine Gehirnerschütterung, LWS +Steißbeinprellung. Das Handy hatte der Nachbar wieder, ehe mein Mann ihn von mir runter geholt hatte. Kann ich wegen verbotener Eigenmacht verantwortlich gemacht werden? Ist das Körperverletzung, was der Nachbar da getan hat? Ist es Notwehr meines Mannes? P.S. Der Nachbar ist wegen Körperverletzung gegenüber meinen Mann, Sachbeschädigung gegenüber meines Eigentums, Beleidigung mir gegenüber derzeit vorbestraft.
1 Antwort
was ist denn dein Mann für ein Weichei
Ich will hier Niemanden zu einer strafbaren Handlung überreden, aber wenn der Nachbar das mit mir machen würde, hätte er von einer Sekunde zur nächsten kein Handy mehr und ich würde es im in 1000 Teilen zurückgeben.