nein, man muß nicht mehr Fragen o. Untersuchungen machen als üblich: "Ein Selbstständiger, der viele Jahre unversichert war, wollte bei seinem früheren privaten Krankenversicherer in den Basistarif. Versicherer dürfen in diesem Tarif niemanden ablehnen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind verboten. Das Unternehmen verlangte jedoch weitere Untersuchungen über die Fragen im Antrag hinaus. Das darf es nicht. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Versicherer dazu, den Mann aufzunehmen (Az. 2 O 159/12)" Quelle/Zitat aus: Finanztest
ja, ich nehm nur solche Kombiprodukte, sind zwar ca. 20 Prozent teurer, bei Bedarf aber Gold wert, muß man früher heimfliegen als geplant, kann das schnell teuer werden
in der Regel ist das mitversichert, genauso wie Jobwechsel.
naja, wirklich erlaubt ist das glaub ich nicht, zumal ihr nur befreundet-nicht verwandt -seid lies hierzu zB http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=106162&dspaid=575979
also entweder gabs gratis umbuchen o. Geld zurück, für die Dauer der Wartezeit gabs doch sicher Getränke u. Essen gratis. Bei Bedarf hat man Dir vermutlich auch ein Hotel angeboten. Das einzige, was sicher nicht in Frage kommt, ist eine Ausgleichszahlung. Wenn Du es noch genauer wissen willst, lies hier nach: Art. 5 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO)
es gibt auch für Fernbussse Schlichtungsstelle-aber erst seit kurzem, bitte schön: http://www.focus.de/auto/news/neue-schlichtungsstelle-hilfe-fuer-veraergerte-fernbus-passagiere_aid_1137439.html
wenn es keine Pauschalreise ist, bin ich auch nicht sicher-die AGBs müssten hierzu Auskunft geben, ansonsten nutz vielleicht das Reisefrage-Forum, ähnliche Frage dort gefunden: http://www.reisefrage.net/frage/flugverlegung-welche-rechte
unbedingt mit der GKV besprechen-evtl. kann er dort versichert bleiben und günstigen Versicherungsschutz für Amerika mit dazu "buchen" näheres auch hier http://www.gutefrage.net/frage/soll-ich-meine-deutsche-krankenkasse-kuendigen-wenn-ich-1-jahr-im-ausland-studiere
frag lieber hier nach: http://www.reisefrage.net/
da gibts einige-leider teuer zB die RK 365 von Hansemerkur, lies auch das http://www.n-tv.de/ratgeber/Gute-Policen-fuer-lange-Reisen-article6749421.html
die Frage hast Du doch schon gestellt-es hätte genügt, über Antwort kommentieren die Gegenfragen der Antwortenden zu beantworten, ein neuer Thread muß doch nicht sein zum selben Thema...
http://www.finanzfrage.net/frage/kurze-frage
das hab ich vor 8 Jahren auch gemacht- ich konnte die Versicherung um 6 Monate verlängern, muss aber erwähnen, daß der Beitrag dann fast doppelt so teuer wurde. Aber das wars mir wert. Setz Dich mit der Versicherung in Verbindung.
während der Schwangerschaft hat sie vielleicht Chancen, danach nicht mehr. Da ein Umzug mit Kind auch anstrengend sein kann, würde ich es vorziehen, es doch noch vor der Geburt zu managen,wenn machbar. Aber ich denke grundsätzlich müsste sie jetzt in diesem Zustand nicht wegen Eigenbedarf weichen
ist mir leider auch schon passiert! Du hast dann leider keinerlei Anspruch auf Entschädigung nach EU Verordnung. Das passiert täglich auf s neue-hier auch eine recht aktuelle Meldung zum selben Thema http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/113756/Urteil-Flieger-verpasst-keine-Entschaedigung-wegen-Warteschlange
das passiert öfter, Antworten sieh bitte selber http://www.gutefrage.net/frage/einschreiben-von-wohnungskuendigung-kam-zurueck#answers
sieh hierzu auch http://www.finanzfrage.net/frage/muss-meine-oma-noch-zinsen-bei-der-steuererklaerung-angeben-wenn-sie-keinen-freistellungsauftrag-hat
die Warnung kam wohl eher von der Bundesregierung u. ich denke es ist ein Kulanzfall, wenn der Veranstalter derzeit umbuchen lässt, das auswärtige Amt wurde noch nicht konkret genug mit der Meldung, so lese ich das http://www.spiegel.de/politik/ausland/auswaertiges-amt-gibt-reisewarnung-fuer-ganz-aegypten-a-916911.html
lass Dir von der Bank ein Angebot machen -kostet nix und ist bedarfsgerecht, bringt auch viele neue Infos u. Ideen. Sonst ergoogle doch mal Baufi-Rechner- da wird man auch fündig.
Ich denke, du könntest mal beim Konsulat anfragen, es gibt auch dort sicher eins für Deutsche, schau hierzu auch mal: http://www.t-online.de/ratgeber/reisen/reisearten/id_58344554/deutsche-behoerden-wer-bei-problemen-im-ausland-hilft.html
da siehts dann nicht so gut aus,leider http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X-ZR-1212-und-X-ZR-1412_Keine-Entschaedigung-fuer-verspaeteten-aussereuropaeischen-Anschlussflug.news14612.htm