nein, man muß nicht mehr Fragen o. Untersuchungen machen als üblich: "Ein Selbst­ständiger, der viele Jahre unver­sichert war, wollte bei seinem früheren privaten Kranken­versicherer in den Basis­tarif. Versicherer dürfen in diesem Tarif niemanden ablehnen, Risiko­zuschläge und Leistungs­ausschlüsse sind verboten. Das Unternehmen verlangte jedoch weitere Unter­suchungen über die Fragen im Antrag hinaus. Das darf es nicht. Das Land­gericht Dort­mund verurteilte den Versicherer dazu, den Mann aufzunehmen (Az. 2 O 159/12)" Quelle/Zitat aus: Finanztest

...zur Antwort
"Kostenlose" Steuererklärung- strafbar gemacht?

Ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung. Ich habe mich im Jahr 2010 selbständig gemacht. Eine gute Freundin, die ich während des BWL-Studiums kennengelernt habe, ist Steuerberaterin und hat mir für die Jahre 2009 und 2010 meine Steuererklärung "kostenlos" gemacht. Kostenlos in Anführungszeichen, weil wir vereinbart haben, dass sie anstelle ihres Honorars bei mir kostenlose Massagen bekommen kann (ich bin Wellnessmasseurin). Das haben wir auch so gehandhabt- sie kam 2x zur Massage und hat dafür meine Steuer gemacht. Für das Jahr 2011 haben wir vereinbart, dass alles nun ganz "korrekt" auf Honorarbasis erfolgen soll (was auch so geschehen ist). Für 2012 habe ich die Steuererklärung alleine gemacht. Jetzt ist es so, dass sich besagte Freundin ziemlich schmutzig von ihrem Mann getrennt hat und diesem auch noch versucht das gemeinsame Kind zu entziehen. Weil ich das nicht in Ordnung fand, habe ich für eine Gerichtsverhandlung eine Aussage zum Vorteil des Ehemanns gemacht. Das hat meiner (ehemaligen) Freundin natürlich nicht gefallen und deshalb habe ich jetzt pünktlich zum 31.12. eine Rechnung für die Steuererklärungen von 2009 und 2010 bekommen. Sie will ca. 3500 Euro von mir (komisch, für die Steuerklärung im Jahr 2011 hat sie gerade mal 600,- Euro berechnet...). Ich habe mich jetzt so weit schlau gemacht, dass sie die Steuererklärungen gar nicht hätte im Tausch gegen Massagen machen dürfen. Es gibt zwar sowohl Zeugen für diese Vereinbarung als auch eine E-Mail als "Beweis", trotzdem würde mich jetzt interessieren, ob sie oder wir uns strafbar gemacht haben und wie weit sie einen Anspruch auf Bezahlung der Rechnungen hat. An wen sollte ich mich da wenden? An die Steuerkammer? An einen Anwalt? Was meint ihr?

...zum Beitrag

naja, wirklich erlaubt ist das glaub ich nicht, zumal ihr nur befreundet-nicht verwandt -seid lies hierzu zB http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=106162&dspaid=575979

...zur Antwort

also entweder gabs gratis umbuchen o. Geld zurück, für die Dauer der Wartezeit gabs doch sicher Getränke u. Essen gratis. Bei Bedarf hat man Dir vermutlich auch ein Hotel angeboten. Das einzige, was sicher nicht in Frage kommt, ist eine Ausgleichszahlung. Wenn Du es noch genauer wissen willst, lies hier nach: Art. 5 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO)

...zur Antwort

es gibt auch für Fernbussse Schlichtungsstelle-aber erst seit kurzem, bitte schön: http://www.focus.de/auto/news/neue-schlichtungsstelle-hilfe-fuer-veraergerte-fernbus-passagiere_aid_1137439.html

...zur Antwort

wenn es keine Pauschalreise ist, bin ich auch nicht sicher-die AGBs müssten hierzu Auskunft geben, ansonsten nutz vielleicht das Reisefrage-Forum, ähnliche Frage dort gefunden: http://www.reisefrage.net/frage/flugverlegung-welche-rechte

...zur Antwort

unbedingt mit der GKV besprechen-evtl. kann er dort versichert bleiben und günstigen Versicherungsschutz für Amerika mit dazu "buchen" näheres auch hier http://www.gutefrage.net/frage/soll-ich-meine-deutsche-krankenkasse-kuendigen-wenn-ich-1-jahr-im-ausland-studiere

...zur Antwort

frag lieber hier nach: http://www.reisefrage.net/

...zur Antwort

da gibts einige-leider teuer zB die RK 365 von Hansemerkur, lies auch das http://www.n-tv.de/ratgeber/Gute-Policen-fuer-lange-Reisen-article6749421.html

...zur Antwort

die Frage hast Du doch schon gestellt-es hätte genügt, über Antwort kommentieren die Gegenfragen der Antwortenden zu beantworten, ein neuer Thread muß doch nicht sein zum selben Thema...

http://www.finanzfrage.net/frage/kurze-frage

...zur Antwort

das hab ich vor 8 Jahren auch gemacht- ich konnte die Versicherung um 6 Monate verlängern, muss aber erwähnen, daß der Beitrag dann fast doppelt so teuer wurde. Aber das wars mir wert. Setz Dich mit der Versicherung in Verbindung.

...zur Antwort

während der Schwangerschaft hat sie vielleicht Chancen, danach nicht mehr. Da ein Umzug mit Kind auch anstrengend sein kann, würde ich es vorziehen, es doch noch vor der Geburt zu managen,wenn machbar. Aber ich denke grundsätzlich müsste sie jetzt in diesem Zustand nicht wegen Eigenbedarf weichen

...zur Antwort

ist mir leider auch schon passiert! Du hast dann leider keinerlei Anspruch auf Entschädigung nach EU Verordnung. Das passiert täglich auf s neue-hier auch eine recht aktuelle Meldung zum selben Thema http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/113756/Urteil-Flieger-verpasst-keine-Entschaedigung-wegen-Warteschlange

...zur Antwort

das passiert öfter, Antworten sieh bitte selber http://www.gutefrage.net/frage/einschreiben-von-wohnungskuendigung-kam-zurueck#answers

...zur Antwort

sieh hierzu auch http://www.finanzfrage.net/frage/muss-meine-oma-noch-zinsen-bei-der-steuererklaerung-angeben-wenn-sie-keinen-freistellungsauftrag-hat

...zur Antwort

die Warnung kam wohl eher von der Bundesregierung u. ich denke es ist ein Kulanzfall, wenn der Veranstalter derzeit umbuchen lässt, das auswärtige Amt wurde noch nicht konkret genug mit der Meldung, so lese ich das http://www.spiegel.de/politik/ausland/auswaertiges-amt-gibt-reisewarnung-fuer-ganz-aegypten-a-916911.html

...zur Antwort

lass Dir von der Bank ein Angebot machen -kostet nix und ist bedarfsgerecht, bringt auch viele neue Infos u. Ideen. Sonst ergoogle doch mal Baufi-Rechner- da wird man auch fündig.

...zur Antwort
Sozialhilfe in der dominikanische republik

Ich bin jetzt 64 Jahre alt und hatte beabsichtigt, hier in der Dominikanischen Republik mit meiner kleinen Rente von ca. 650 euro ein sorgenfreies Seniorenleben zu fuehren. Kleine Ersparnisse sollten über die Übergangszeit bis zur Rentenzahlung ab 1. Juli 2014 helfen. Dann kam alles etwas anders als geplant.... Eine 47 jährige dominikanische Lebensgefährtin raubte mir nach fast 3 Monaten des Zusammenlebens sämtliche Wertgegenstände Es folgte eine Anzeige wegen Misshandlung (ich habe niemals in meinem Leben die Hand gegen eine Frau erhoben) Meine restliche Barschaft ging dann für einen Anwalt weg Mehrfache versuche fuer Dominikaner oder Europäer zu arbeiten endeten in Nichtzahlung meines geringen Lohnes von weniger als 200 euro monatlich Letzte Anstellung war in einem "Tante Emma Laden", heißt hier "Colmado" und könnte als Kleinstminimarkt bezeichnung finden. Dort habe ich als alleiniger Angestellter das Geschäft geführt. 7 Tage die Woche von 9-13 und 16-22 Uhr. Lohn: 100 euro bei freier Unterkunft Das Geschäft wurde nach drei Monaten von einem Familienmitglied übernommen (Blut ist dicker als Wasser) und wurde nach einem Monat geschlossen. Lebe hier im Augenblick nur aufgrund der Hilfe von dominikanischen Freunden. Mit einer begrenzten Sozialhilfe von ca 200 euro monatlich kann ich bis zu meiner Rentenzahlung 2014 ueberleben und werde hier bleiben und nicht gezwungen sein in Deutschland ueber meine Minirente Sozialhilfe zu beziehen. Hat jeman eine Idee was ich machen kann? Zahlt die Deutsche Botschaft hier im Ernstfall meinen Rueckflug nach Deutschland?? Ich habe zwei Söhne, 21 und 24 die beide noch in der Ausbildung sind und finanziel nicht helfen können. Zudem habe ich zu beiden keinen Kontakt mehr seit ich Deutschland verlassen habe. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe keine Geschwister. Würde mich freuen Information zu erhalten Gruesse aus der Dritten Welt

...zum Beitrag

Ich denke, du könntest mal beim Konsulat anfragen, es gibt auch dort sicher eins für Deutsche, schau hierzu auch mal: http://www.t-online.de/ratgeber/reisen/reisearten/id_58344554/deutsche-behoerden-wer-bei-problemen-im-ausland-hilft.html

...zur Antwort

da siehts dann nicht so gut aus,leider http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X-ZR-1212-und-X-ZR-1412_Keine-Entschaedigung-fuer-verspaeteten-aussereuropaeischen-Anschlussflug.news14612.htm

...zur Antwort