Darf ein Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?
Darf ein Vermieter vor dem Einzug eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen oder geht ihn die Mietvorgeschichte eines neuen Mieters prinzipiell nichts an?
2 Antworten
Das ist tatsächlich vielerorts Usus. Es gab dazu aber ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 238/08) aus dem hervorgeht, dass Vermieter generell nicht verpflichtet sind solch eine Bescheinigung über ihre Mieter auszustellen. Folglich kann es also auch nicht von Mietern verlangt werden so eine Bescheinigung vorzulegen, wenn nicht gewährleistet ist, dass sie sie bekommen können. Die pünktliche Zahlung der Miete in der Vergangenheit kann aber durch Kontoauszüge und Quittungen nachgewiesen werden, was ein legitimer Nachweis ist, den Vermieter einfordern können.
Darf ein Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?
Ja. Wer die geforderten Unterlagen nicht vollständig beibringt, nimmst sich selbst aus dem Rennen. Da unterscheidet sich eine Bewerbung um eine Wohnung nicht von der um einen Job :-O
Die Zahlungsbereitschaft dürfte wichtigstes Kriterium sein, einen Mietvertrag abzuschliessen. Da weder Einkommenshöhe noch schufa-Bonität Auskunft darüber geben, ob nun ausgerechnet die Miete stets pünktlich und vollständig bezahlt wurde, darf er sich genau das vom Vorvermieter bescheinigen lassen.