Es kommt darauf an - bei meinem Stiefvater ist es so, dass auf den Grundstücken von ihm und dem Nachbarn jeweils das Wegerecht des anderen fest eingetragen ist, da man sonst nicht die eigene Garage erreichen könnte. Falls das bei Euch auch so ist, kannst Du rechtlich nichts machen - außer natürlich nichts mehr pflanzen. Falls es nicht so ist, hat die Nachbarin keinen Rechtsanspruch darauf . Das ist die rechtliche Seite. Wie sieht es denn aus - käme sie ohne das Blumenbeet niederzuwalzen rein? Wenn ja, dann erstmal nett ansprechen, darauf hinweisen, sagen, dass es nicht mehr toleriert wird. Falls sie sich stur stellt, Brief mit offizieller Aufforderung, es zu unterlassen, sonst muss sie Schaden tragen. Und natürlich hilft ihn letzter Instanz ein großer Stein im Beet ....

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Wenn man mit "SWK Bank Erfahrungen" gegoogelt, kommen einige Foren, z.B. das hier: http://www.kredit-erfahrungen.com/swk-bank-erfahrungen/ Ich weiß ja nicht, ob Du das Thema Kredit oder ein anderes Produkt diskutieren willst, deswegen schau am besten selbst einmal nach. Viel Erfolg!

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Die "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Bauspardarlehens muss über die Vorlage von geeigneten Rechnungen nachgewiesen werden. Es gibt dazu ein extra Formular, dass die Bausparkasse dann ausfüllt / abzeichnet. Und bei seit 1.1.2009 geschlossenen Verträgen muss auch, wenn man nicht das Bauspardarlehen will, sondern nur das Guthaben plus Zinsen, für den Erhalt der staatlichen Prämien/Förderungen das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zu dieser wohnwirtschaftlichen Verwendung zählt neben Bau und Kauf von Wohneigentum auch Renovierung sowie Einbauküche (da mit Immobilie verbunden), aber nicht Kauf von Möbeln.

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