Bausparvertrag
Habe im Jahre 2005 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Der war am 15.10.2009 Zuteilungsreif , und ich habe mir das angesparte Guthaben +Darlehenssumme auszahlen lassen. Da ich nun die Bindungsfrist von 7 Jahren nicht eingehalten habe,ist meine Frage folgende: Muß ich die Gesamte Summe für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, oder nur das Darlehen ?
4 Antworten
Also mit Deinem Geld kannst Du jederzeit machen was Du willst.Wenn die Verwendung nicht "wohnwirtschaftlich" darstellbar ist wirst Du staatliche Zulagen verwirken während der Bindungsfrist. Danach ist es auch egal. Das Bausparer-Darlehen wird nach den Bestimmungen der Satzung gewährt, auch nur wohnwirtschaftlich. Das weiss man aber wenn man sich auf so einen Vertrag überhaupt einlässt.
Meine Mutter hatte einen kleinen Bausparvertrag. Hat mich als begünstige Person nach den Tod eingetragen. Ich habe erst jetzt davon erfahren da Sie gestorben ist 😢geht das jetzt in die Erbmasse ❓
Eigentlich nicht verständlich - natürlich muss die gesamte Bausparsumme für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Normalerweise will die Bausparkasse erst die Nachweise sehen, bevor sie das Darlehen auszahlt.
Seit wann muss nachgewiesen werden welche Summe wann für welchen Zweck ausgegeben wurde und wer will das kontrollieren. Einer Bausparkasse die mir vorschreiben wollte wofür ich wann mein Geld auszugeben habe würde ich mein Geld nicht anvertrauen. Ich mache der Bausparkasse ja auch nicht die Auflage wo sie mein Geld 7 Jahre anlegen sollen und was sie höchstens dabei verdienen darf.
Dein Geld kannst du dir immer für alles auszahlen lassen. Wenn du aber Wohnungsbauprämie beantragt hast, und diese behalten willst, musst du für das ganze Geld wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen (bestätigt der Bausparberater!!) oder das Geld jemandem in deinem engeren Verwandtenkreis zu wohnwirtschaftlicher Verwendung geben. Für das Darlehen wird normalerweise immer wohnwirtschaftliche Verwendung verlangt, bei kleinen Summen aber selten mit Rechnung